Betreuungskosten für Gerichtstermin?

3 Antworten

Wenn du als Zeuge geladen bist, kannst du die Auslagen erstattet bekommen (vom Gericht), allerdings wirst du dafür vermutlich eine Bescheinigung brauchen, dass die Betreuung notwendig ist (Arzt) und eine Bestätigung des Betreuers über die anfallenden Kosten.

Sicherheitshalber kannst du das vorher durch einen  Anruf beim Gericht klären (für solche Fälle schreiben sie im Allgemeinen die Telefonnummern auf die Ladung).

Als Angeklagter im Strafverfahren bekommst du deine Auslagen nur erstattet, wenn die Kosten der Landeskasse auferlegt werden, also bei Freispruch und evtl. bei Einstellung.

Als Partei im Zivilprozess würdest du Auslagen nur erstattet bekommen, wenn die Kosten in der Entscheidung dem Gegner auferlegt werden - in dem Fall bekommst du sie nicht vom Gericht erstattet, sondern vom Prozessgegner - wenn du Glück hast. 

Nein, das Gericht erstattet diese Kosten nicht, es werden ausschließlich nur Kosten für Deine eigene Person z.B. Fahrtkosten anerkannt; allerdings kannst Du sie in voller Höhe steuerlich absetzen


Nachweisliche (belegbare) Auslagen kann man sich als geladener 

ZEUGE erstatten lassen.

Das gilt natürlich nicht für Prozessparteien