Besuchsrecht Intensivstation

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Sowas kannst Du ganz einfach klären, indem Du bei Deinem Personalausweis einen Zettel beilegst, dass im Ernstfall immer auch die Meinung Deiner Lebensgefährtin angehört werden muss. Noch besser wäre allerdings, wenn Du eine Patientenverfügung schreibst, wo all diese Dinge einzeln geklärt werden. Natürlich solltest Du dann aber Deiner Lebensgefährtin und noch einer außenstehenden Person davon erzählen, wo sich diese Patientenverfügung im Notfall findet. Solltet Ihr Beide mal einen Unfall haben (was ich Euch natürlich nicht wünsche), dann hilft es nämlich nicht, wenn nur Deine Lebensgefährtin von der Verfügung weiß.

Wir haben schon vor Jahren eine solche Verfügung erstellt und erneuern sie jedes Jahr. So können wir beruhigt sein, dass in einer Notsituation auf unsere Ansichten Rücksicht genommen wird und sie befolgt werden.

Wenn ihre Lebensgefährtin besuchen will, soll sie bei der Anmeldung angeben, dass sie die Lebensgefährtin ist. Meist gibt es da keine Probleme. Noch besser wäre es wenn du den Namen deiner Lebensgefährtin den Ärzten oder Pflegern sagst und das sie dich besuchen will!

Wichtige Entscheidungen sollten vorher, am besten schriftlich, geregelt sein, da die Lebensgefährtin leider rechtlich nicht entscheiden darf!

Hallo,

an deiner Stelle würde ich eine Verfügung schreiben, welche deine Freundin als Betreuerin / Bevollmächtigte in einem solchen Fall einsetzt, aufstellen.

Dafür gibt es fertige Formulare.

Gruß, Emmy

Wo kann ich diese finden? Gibts die irgendwo im Netz?

@Alleycat23

man sollte die schon handschriftlich verfassen möglichst auch zumindest teilweise mit eigenen formulierungen. infos gibts aber massenhaft im netz. ich habe die ganz sichere variante gewählt und habe das alles sogar notariell beglaubigen lassen. damals gab es das gesetz noch nicht, dass auch die nicht natariell beglaubigten anerkannt werden müssen. also wenn es vom notar kommt, gibts keine zweifel und die ärzte müssen handeln so wie du es festgelegt hast

solange keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe (bei Mann und Frau) vorliegt, hat eine Freundin oder Partnerin leider nur wenig Rechte, zuerst wird man die Angehörigen fragen