Berufskrankheit. Was zahlt die BG?

8 Antworten

Die BG wird zunächst mal gar nichts zahlen. Erfahrungsgemäß wird das ein langer Weg mit ungewissem Ausgang und vielen Gutachten, Sozialgericht ... Nur wenn alles mehr als eindeutig Deiner Tätigkeit zuzuordnen ist, hast Du eine Chance.

Hoi.

Aha....welche Erfahrungen sind den das?

Berufskrankheiten ist eine besondere Sache, aber bei einer Haut-BK gut und "leicht" beweisbar....

Also nicht gleich so rummäkeln....oder bezieht sich das auf dein Expertenthema??

Ciao Loki

@Lokicorax

es ist bereits bewiesen, der Allergietest hat auf NIX reagiert, ausser 2 unserer Rohstoffe, die, da in Pulverform, überall durch die Luft fliegen und sich auf schwitziger Haut niederlassen...meine ganzen Arme waren bis zum Hals mit Ausschlag übersät, das Gesicht, bauch, beine, überall...hat der Doc gesehen, mich 2 Wochen krank geschrieben, Cortisontabletten verordnet, war alles weg, 2 Tage im Betrieb und der Dreck ging von vorne los.. Klar wird die BG erstmal schauen, ob ich nicht irgenwo anders eingesetzt werden kann, aber gesetzt dem Fall, das ist unmöglich, will ich bloß wissen, ob ich ne Umschulung machen MUSS oder ob zumindest die Möglichkeit besteht, dass ich Studieren kann.

@SCF1904

Gut wen es so klar abzugrenzen ist - aber die BG lässt nichts unversucht um um eine Zahlung herumzukommen.

@user1439

jo, denk ich mir au..danke

@Lokicorax

alter Falter... Todesfälle infolge einer BK 2.767 da hab ichs echt gut. danke für den Link, werd mal etwas "forschen"

Mir wird eine Umschulung nahegelegt, ich würde allerdings lieber studieren gehen.

Wünsche zahlt die BG nicht!

na man kann doch evtl nen Antrag stellen, oder? die werden mir doch nicht sagen, was ich zu tun habe?

Hoi.

Naja, wenn du Übergangsgeld haben willst, wird die BG schon prüfen, was sinnvoll ist. Das kann auch ein Studium sein - muß aber nicht.

§35 Abs.3 SGB VII

"(3) Ist eine von Versicherten angestrebte höherwertige Tätigkeit nach ihrer Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit nicht angemessen, kann eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zur Höhe des Aufwandes gefördert werden, der bei einer angemessenen Maßnahme entstehen würde."

Solange du arbeitsfähig bist, erhälst du deinen Lohn - Punkt.

Bist du aufgrund der BK/Erkrankung arbeitsunfähig, erhälst du Lohnfortzahlung und später Verletztengeld oder Krankengeld.

Das die BG sich noch nicht gemeldet hat ist nicht schön, aber da du ja wohl weiter beschäftigt wirst (noch) nicht schlimm. Aber bringe dich mal wieder in Erinnerung - auch eine BG ist eine Behörde und sich in regelmäßigen Abständen zu melden schadet nix.

Ciao Loki

ja, bin zumindest teils arbeitsfähig. Es soll halt natürlich auch befriedigend sein und kein stumpfsinniger Job, oder? Denk nur mal, dass das der BG vermutlich gleichgültig sein wird, ob mir der Job Spass macht. vermute, dass die halt schauen, dass sie so wenig wie möglich zahlen müssen, oder? also um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen...es besteht die Möglichkeit, zu studieren und trotzdem Lohn zu beziehen???

@SCF1904

Hoi.

Das must du trennen!

Lohn zahlt dein Arbeitgeber. Wenn der dir ein duales Studium anbietet - superokay.

Willst du Geld von der BG...abwarten und mit dem Berufshelfer sprechen. Der ist da Experte und kann dir alle Fragen beantworten.

Ciao Loki

@Lokicorax

ok danke

Wenn du auf Grund einer Berufskrankheit voll erwerbsunfähig wärst, bekämst du 2/3 des letzten Jahresgehaltes als Rente. (Brutto für Netto). Da du aber in der Firma umbesetzt werden kannst, handelt es sich ja nur um eine Minderung der Erwerbsfähigkeit

Beispiel: Einkommen in den letzten 12 Monaten 24.000 € 2/3 sind 16.000

MdE 30 % = 4.800 € BG-Rente lso 400 € im Monat

Wenn ie MdE so festgestellt wäre auf Dauer, bekämst du 400 € monatich (lebenslang) als Ausgleich für die Schädigung.

Ob du jetzt eine Umschulung machst oder studierst, ist deine Sache.

Natürlich trägt die BG sämtliche Behandlungskosten.

will ja keine Rente, oder Arbeitsunfähig sein. Will ja weitermachen..am liebsten aber studieren, kann mir das aber nicht leisten, da ich, ehrlich gesagt (ich weiss, ist mein Problem) keine Lust hab, den Standard, den ich mir aufgebaut hab (eigene Wohnung, Auto etc) aufzugeben. Würd danach ja wieder ins Arbeitsleben zurückkommen wollen, wär nur schön, ich hätte so die Möglichkeit meine Qualifikationen zu erhöhen, was mitm Studium natürlich einfacher ist als durch ne Umschulung. Denk, so ne Chance (wenns denn eine ist) würde sich keiner entgehen lassen. Hab ja nicht vor irgendwo zu Schmarotzen, hab Jahrelang einbezahlt und auch vor, das weiterhin zu tun. Ist das in dem Fall tatsächlich meine Sache, ich bekomme aber nur (laut Bsp.) 400 Euro, muss aber Studiengebühr etc zahlen? dann wärs ja, prinzipiell, schlauer sich umschulen zu lassen..hmm..

es ist höchst unwahrscheinlich, dass die BG diesen Fall als Berufskrankheit anerkennt. Selbst in meinem Fall habe ich einen ablehnenden Bescheid bekommen. Ich arbeite seit 8 Jahren als Fliesenleger und bin bis heute aufgrund fortschreitender Arthrose und mehrer Knie OP`s berufsbedingt arbeitsunfähig. Entscheidend war für die BG wohl in ihrer Entscheidung, dass man mir nicht abgenommen hat, dass ich als Fliesenleger 7 Stunden pro Tag auf den Knien gelegen habe. Das heißt, dass sie einem Fliesenleger unterstellt, er würde pro Tag maximal 2 Stunden Knie belastende Tätigkeiten ausüben. Einfach unglaublich ! Unverschämter Weise behaupten sie in Ihrem Bericht, dass die Knieveränderungen nicht derartig wären, dass sie die Klassifikation nach Kellgren Stadium II erreicht hätten. Das wäre dann eine beginnende Arthrose. Ich habe aber eine fortschreitende Arthrose, da ich so dumm war, mit anfänglichen Meniskusschäden weiter gearbeitet habe. Heute, mehr als ein halbes Jahr nach der letzten OP kann ich kaum laufen. Die beruflich Ambulante Reha empfielt eine Umschulung. Nur wer zahlt diese jetzt. Ich selber ? Ich könnte mich heute ärgern, überhaupt jemals als Angestellter gearbeitet zu haben. Ein private BU hätte gezahlt. Die BG - Bau nicht !!!! einfach nur beschämend !!!