Berufsgenossenschaft Arzt anweisen?
Es ist so,dass mein Schwiegervater (LKW-Fahrer) im Juli diesen Jahres einen schweren Arbeitsunfall hatte-handgelenk gebrochen,OP,teilweise Unbeweglichkeit usw.!2 Mal jeweils 10 Physiostunden hat er auch schon hinter sich usw.!Nun ist es so,dass er derzeit eine Ergotherapie gestartet hat, heute beim Arzt war und dieser ihm mitgeilt hat,dass ihn die BG angewiesen habe,meinen Schwiegervater wieder gesund zu schreiben. Mein Schwiegervater wäre Anfang Dezember wieder arbeiten gegangen,wenn es möglich gewesen wäre, allerdings meinte der Arzt,dass ihn die BG darauf hingewiesen habe,ihn ab 26.November gesund zu schreiben!Die Frage ist: Darf die BG das überhaupt? Wir dachten immer,dass ein Arzt nach Überprüfung der ggf. Nachfolgen bzw. nach Befund entscheidet,ob man krank und somit arbeitsunfähig ist oder nicht! Hat da einer von euch vielleicht Erfahrungen damit o.ä.?
3 Antworten
Also so ein Fall ist mir nicht bekannt. Ich habe noch nie davon gehört, das eine BG so etwas fordert. Es soll doch nach dem bg-lichen Grundsatz gehandelt werden, das die Arbeitsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen ist und nicht verfrüht arbeitsfähig geschrieben wird. Da sollte der Versicherte sich aber schnellstens mit der Sachbearbeitung der BG in Verbindung setzen. Am besten ist er geht noch zu einem anderen Arzt, aber darüber sollte er die BG auch informieren.
Hoi.
Dieses Vorgehensweise wäre sehr unüblich. Wenn die BG meinen würde, es bestünde, entgegen der Meinung des Arztes, keine AU mehr, würden sie das durch einen anderen Arzt überprüfen lassen.
Grundsätzlich steuert die BG das Heilverfahren und kann die Kostenübernahme der Arztbesuche beenden. Dann aber wäre die Krankenkasse in der Pflicht; an der AU des Patienten müßte das nichts ändern.
Hier erscheint es mir eher so, dass der Arzt der BG den schwarzen Peter zuschieben will. Der Arzt hat wohl bedenken, dass die BG ihn nicht mehr als Fachmann oder Gutachter einsetzen würde, wer er "zu lange" krank schreibt.
Wenn dein Schwiegervater damit nicht einverstanden ist, soll er einfach zu einem anderen D-Arzt gehen und eine zweite Meinung einfordern. Man kann auch bei der BG mal anrufen und nachfragen....
Ciao Loki
Es ist unwahrscheinlich, dass die Berufsgenossenschaft dem behandelnden Arzt Anweisungen gibt bzw. diesem vorgibt, den Patienten in jedem Fall zu einem bestimmten Termin gesund zu schreiben. Wenn dem so ist, würde ich mir sofort anwaltlichen Rat einholen.