Berufliche Reha aufgrund Krankheit abgebrochen, wer zahlt jetzt weiter?

6 Antworten

Alg2 Bezieher haben keinen Anspruch auf Krankengeld - stattdessen wäre wohl Sozialgeld zu zahlen - da Alg2 für arbeitsfähige Arbeitslose ist

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/44.html

§ 44 SGB V Krankengeld

(2) Keinen Anspruch auf Krankengeld haben

1. die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a, 5, 6, 9, 10 oder 13 sowie die nach § 10
Versicherten; dies gilt nicht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 6
Versicherten, wenn sie Anspruch auf Übergangsgeld haben, und für
Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13, soweit sie abhängig beschäftigt und
nicht nach den §§ 8 und 8a des Vierten Buches geringfügig beschäftigt
sind,

...

§ 5 SGB V Versicherungspflicht

(1) Versicherungspflichtig sind

2a. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,

Da du vorher ALG II bezogen hast, musst du dich ans Jobcenter wenden.Als Bezieher von ALG II hats ud KEINEN Anspruch auf Krankengeld.

Damit ist die Krankenkasse raus.

Dann dürfte das Krankengeld auch nicht höher sein als deine Grundsicherung. Letztlich ist also das JobCenter wieder dein Ansprechpartner

Wende dich an die Krankenkasse ob du von denen Krankengeld in Höhe von Hartz4 bekommst bzw. die ARGE für dich zuständig ist.

Bei ALG II gibt es kein Krankengeld nur bei ALG I!!!

Wende dich erstmal an die Krankenkasse, die wissen, wer für dich zuständig ist.