Behinderung 60%

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das stimmt nicht ganz.

grundsätzlich muss jeder 2% seines Bruttojahreseinkommens selbst für Zuzahlungen aufkommen.

liegt eine schwerwiegende chronische Erkrankung vor, oder eine Pflegestufe 2/3, oder eine Schwerbehinderung von mindestens GdB 60, dann muss man 1% seines Bruttojahreseinkommens selbst an Zuzahlungen tragen. eine komplette Befreiung gibt es nicht.

ich gehe davon aus, dass ihr verheiratet seid. d.h. man zieht das Jahres-Gesamteinkommen der gesamten Haushaltsgemeinschaft zusammen. dies beinhaltet Gehälter, Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge (z.B. Zinsen) usw. nach Abzug von Freibeträgen ergibt sich das für die Berechnung zugrunde zu legende Gesamteinkommen der Gemeinschaft. von diesem Betrag wird dann 1% errechnet, was die Eigenbelastung darstellt. erst wenn man Zuzahlungen in dieser Höhe geleistet hat, wird man für alle weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit.

ich hoffe ich habe das jetzt halbwegs verständlich erklärt :)

wichtig ist noch, dass nicht alles, was man selbst zahlt auch eine gesetzliche Zuzahlung ist. was genau welche sind, findest du z.B. hier http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/zuzahlung.html

wie in Deutschland üblich muss man dafür einen Antrag stellen (jährlich). dafür einfach alle gesammelten Zuzahlungsbelege, den Schwerbehindertenausweis und Einkommensnachweise einpacken und direkt in der Geschäftsstelle beantragen.

Hallo,Eulig-vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort Tundrafee

Frage bei deiner Krankenkasse oder dem Hausarzt nach! Die wissen es sicher!

Das weiß ganz sicher dein Hausarzt!