Beantragung Rollstuhl - Bin ich an das Sanitätshaus gebunden?

4 Antworten

Wenn eine Sanitätshaus = Leistungserbringer eine Kostenübernahmeerklärung vom Kostenträger hat ist man an diesen gebunden. Oftmals werden diese Versorgungen über Fallpauschalen abgewickelt somit ist das Sanitätshaus auch für die Reparaturen im Fallpauschenzeitraum gebunden. Wenn die Versorgung jetzt aufgrund eines geänderten Krankheitsbildes nicht mehr ausreichend ist muss der Leistungserbringer notfalls mit einer ärztlichen Verordnung eine Änderung beantragen. Aber es kommt auch auf die Krankenkasse an diese haben sich veränderung des Krankheitsbildes oftmals im Vertragswesen festgehalten, wo der Leistungserbringer nachbessern muss!

Hallo Michel,

leider ist es in Deutschland häufig die Regel, daß Rollstuhlnutzer sich erst ein Rezept holen und dann die Beratung. Diese Beratung holen sie sich nicht selten bei Ärzten und Sanitätshäusern (die meisten Sanitätshauser sind auf Hauskrankenpflege und nicht auf Rehatechnik spezialisiert), die von der Rollstuhlversorgung keine Ahnung haben. Erst später stellen sie fest, daß ihre Besürfnisse viel individueller gelöst werden können als gedacht und schwere Zubehörteile, die ihnen Erleichterung versprachen, eher stören als helfen. Häufig merken Rollstuhlnutzer erst durch den Kontakt mit anderen Rolllifahrern wie schlecht sie beraten wurden und landen mangels kompetenter Ansprechpartner nicht selten in einer Sackgasse. Ich halte das für eine große Schwachstelle unseres Gesundheitssysthens, die unsere Krankenkasse sehr viel Geld kosten. Durch eine zielgerichterte Beratung könnten bestimmt tausende Euro eingespart werden. Schön das Du den Mangel bemerkt hast, bevor der Rolli ausgeliefert wurde.

So lange Dein Rollstuhl noch nicht bestellt und ausgeliefert wurde, sind der Krankenkasse keine Kosten entstanden Eine Änderung ist aber nur mit einem neuen Rezept und einer medizinschen Begründung Deines behandelnden Arztes erfolgversprechend. Du solltest bei Deiner Krankenkasse anrufen und darum bitten die aktuelle Rollstuhlversorgung zu stornieren. Den neuen Rollstuhl beantragst Du dann mit einem neuen Rezept, auf dem Du die genaue Bezeichnung (Rollstuhltyp, Hersteller und Name) des Rollstuhl schreiben läßt. Wenn Du den Arzt bittest auch eine medizinsche Begründung auf das Rezept zu schreiben, sollte die Neuversorgung relativ zügig ablaufen. So wie ich Dich verstanden habe, ist der erste Antrag von Deiner Krankenkasse genehmigt worden. Dieses o.k. wird Dir bei der Neuversorgung helfen.

Sollte ich falsch liegen und Du schon Benutzer des zuerst beantragten Rollstuhls sein, ist ein Umtausch nicht möglich. Man benötigt für eine Neuversorgung immer ein neues Rezept. Kann diese Neuversrogung vom behandelnden Arzt medizinsch begründet werden, ist es egal ob der vorhandene Rollstuhl erst drei Monate oder schon sechs Jahre gefahren würde. Ein Rollstuhl bleibt immer Eigentum der Krankenkasse. Ein noch intakter Rollstuhl wandert in den Pool der Krankenasse und wird bei Bedarf an andere Betroffene weiter gegeben.

Ob man nach einer Rollstuhlversorgung an das Sanitätshaus gebunden ist, daß den Rollstuhl angepaßt und ausgeliefert hat, hängt von der Arbeitsweise der Krankenkasse ab. Meistens ist dann die Hilfsmittelversorgung an einen Leasingvertrag gekoppelt. Sollte es aber zu Problemen mit einem Sanitätshaus kommen, ist ein Wechsel auch dann möglich, wenn die Krankenkasse eine Sanitätshausbindung vor sieht. Am besten sucht man zu erst nach einem Sanitätshaus und bittet die Krankenkasse erst dann um einen Sanitätshauswechsel, wenn man ein Sanitätshaus gedunden hat. Vorraussetzung ist aber, daß das Sanitätshaus einen Vertrag mit der Krankenkasse hat. Wenn es einen Grund für den Wunsch zu wechseln gibt und das genannte Sanitätshaus einen Vertrag mit der Krankenkasse hat, sollte ein Wechsel kein Problem sein. Rollstuhlnutzer die umziehen dürfen das ja schließlich auch.

Der Rollitrekker

Michael815. Wenn eine Versicherung zahlen soll, solltest Du auf der sicheren Seite bleiben. Kurz und bündig, besprich Dein Problem mit der Versicherung.

Genau das empfehle ich auch Michael - Sprich mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse, der wird Dir auch sagen wie zu verfahren ist...