Azubi: Muss Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Krankenkasse?

6 Antworten

Es gibt zwei Zettel, die zusammenhaengen, die musst du trennen. Der Zettel, auf der die Diagnose steht, muss unbedingt zur Krankenkasse. Auf dem anderen stehen nur die Daten, von wann bis wann du krank bist, aber keine Diagnose/Krankheit. Dieser Teil muss unbedingt zum Arbeitgeber.
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Ob du krank bist oder nicht, das entscheidet der Arzt. Du kannst nicht einfach selbst entscheiden, dass du keine brauchst, und dann einfach zur Arbeit oder zur Schule gehen. In diesem Fall bist du nicht versichert, es kann dir sogar gekuendigt werden. Daher musst du mit dem Arzt abklaeren, ob Schule OK ist in dieser Zeit. Wenn du vor Ablauf der angegebenen Zeit gesund wirst und arbeiten willst, dann musst du dich wieder "gesundschreiben" lassen (ebenfalls wegen Berufsgenossenschaft und Versicherung). Ansonsten gehst du nach Ablauf einer Krankheit einfach wieder zur Arbeit.
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Das Abgeben der Krankenscheine ist aber auch wichtig im Hinblick auf die Lohnfortzahlung und deren Dauer.

Auch als Azubine muss deine Krankmeldung zur Kasse.

Wie kommst du darauf, dass dies nicht sein muss? Du stehst im Arbeitsleben, da gelten jetzt andere Regeln als zu deiner Schulzeit.

Ja natürlich musst Du den Schein an die KK schicken und den anderen Schein an Deinen Arbeitgeber. Der Berufsschule würde ich immer eine Kopie zeigen, sieht besser aus...

Du musst Deinem Chef die krankmeldung bringen und auch dort Bescheid geben dass Du krank bist, auch wenn Du z.Zt in der Berufsschule bist.

Ja, die Bescheinigung muss zur Krankenkasse!