Auszahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse verweigert, Tippfehler im Feld "Feststellungsdatum"?
Hallo zusammen,
ich bitte um Rat / Hilfe in dem vorliegenden Fall:
Seit dem 14.07.2016 befinde ich mich nicht mehr in der Lohnfortzahlung. Gleichwohl habe ich nach wie vor einen gültigen Arbeitsvertrag. Meine Krankenkasse hat das Krankengeld ab dem 14.07.2016 soweit auch gezahlt. Bekanntlich wird das Krankengeld rückwirkend gezahlt.
Nun ist es so, dass ich vom 05.09.2016 bis 05.10.2016 krankgeschrieben gewesen bin. Normalerweise würde ich einige Tage nach dem 05.10.2016 eine Benachrichtigung bezüglich der Auszahlung des Krankengeldes erhalten. Da diese Benachrichtigung ausgeblieben ist, habe ich die Krankenkasse schriftlich per Email kontaktiert und nachgefragt, was los sei. Die AOK hat mir schriftlich bestätigt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 05.09.2016 bis 05.10.2016 tatsächlich bei der Krankenkasse pünktlich eingegangen ist.
Dennoch könne man für den Zeitraum vom 05.09.2016 bis zum 05.10.2016 kein Krankengeld auszahlen, weil die NACHFOLGENDE Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (d.h. die Bescheinigung AB dem 05.10.2016!) noch nicht eingetroffen sei.
Hier stellt sich mir die folgende Frage:
Was hat die Krankmeldung AB dem 05.10.2016 mit der Auszahlung des Krankengeldes für den vorherigen Zeitraum der Krankmeldung (d.h. für den Zeitraum 05.09.2016 bis 05.10.2016) zu tun? Die Krankmeldung für den Zeitraum 05.09.2016 bis 05.10.2016 ist – wie mir die Krankenkasse selber versichert – pünktlich und ordnungsgemäß bei der AOK eingegangen.
Der Vollständigkeit wegen sollte ich aber noch den folgenden Aspekt bezüglich der Krankmeldung AB dem 05.10.2016 erwähnen:
Mein Arzt hat in der aktuellen Krankmeldung ab dem 05.10.2016 einen Tippfehler im Feld „Feststellungsdatum“ begangen: Richtigerweise hätte der Arzt als Feststellungsdatum den 05.10.2016 eintragen sollen (Ich sollte nämlich vom 05.10.2016 bis zum 07.11.2016 krankgeschrieben werden). Stattdessen hat er irrtümlicherweise den 05.09.2016 im Feld „Feststellungsdatum“ eingetragen.
Mir ist dieser Formfehler leider erst ein paar Tage später aufgefallen (ich bewahre stets eine Kopie aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu Hause auf). Sodann habe ich meinen Arzt kontaktiert und ihn auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Der Arzt hat am 13.10.2016 unverzüglich eine neue, korrigierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (mit dem korrekten Feststellungsdatum: 05.10.2016) ausgestellt und an die Krankenkasse geleitet.
Die Krankenkasse hat die korrigierte Version der Krankmeldung erhalten, akzeptiert diese aber nicht, weil der Arzt die Krankmeldung angeblich rückwirkend ausgestellt hat. Trifft diese Begründung seitens der Krankenkasse zu? Die Krankmeldung wurde meiner Meinung nach NICHT rückwirkend ausgestellt, sondern das Gegenteil ist der Fall. Das Feststellungsdatum wurde vielmehr vom (fehlerhaften) 05.09.2016 auf den richtigen, in der Zukunft liegenden 05.10.2016 korrigiert.
Kennt sich jemand mit dem Sachverhalt aus? Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank für eure Antworten!
2 Antworten
da hilft wohl nur ein anwalt, der der aok mal etwas "feuer unterm hintern" machen kann. irgendein sofa (sozialversicherungs"fach"angestellter) hat wohl eine eigene meinung über solche pannen und ihre korrektur.
Vielen Dank für deine Antwort, noname68. Einen Anwalt habe ich bereits in Betracht gezogen. Ich versuche trotzdem noch ein paar Meinungen bei gutefrage.net einzuholen. Eventuell gibt es eine Möglichkeit, das Problem ohne einen Anwalt zu lösen.
Dein Arzt sollte eine Erklärung schreiben, das es ein Formfehler von ihm
war. Diese Erklärung dann an die AOK schicken.
dann hilft nur ein Anruf bei der AOK bzw. ein Anwalt.
Danke für deine Antwort, Reisekoffer3a.
Mein Arzt hat zusammen mit der "korrigierten" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Erklärung abgegeben, dass ein Formfehler in der ursprünglichen Krankmeldung enthalten war. Aber bei der AOK ticken die Sachbearbeiter wohl anders. Offenbar wird jeder kleinste Fehler seitens der Krankenkasse ausgenutzt, um das Krankengeld nicht auszahlen müssen.