Aus psychischen Gründen habe ich meiner Krankenkasse keinen Einkommensbescheid zukommen lassen = Schätzung = Forderung 5900€ ohne Einkommen, Ausweg?
kurz zu mir, mit 17 hatte mein Bruder und ich einen Autounfall, in dem mein Bruder gestorben ist. Ein halbes Jahr später starb meine Mutter. Ein Jahr später heiratete mein Vater eine Psychopathin die einen Sohn hat, der ebenfalls ein Psychopath ist. Die beiden terrorisiern mich seit 20 Jahren und haben mich fertig gemacht. letztes Jahr war es so schlimm das ich zu nichts mehr in der Lage war, nicht mal mehr dazu mir Hilfe zu verschaffen. Geld zum Leben bekam ich von meinem Vater, er hat ein schlechtes Gewissen wird aber erpresst und kann nur zusehen. Die letzten 1 1/2 jahre war ich selbstzahler bei der Krankenkasse. Ich hätte zwar anspruch auf Arbeitlosengeld gehabt, war aber nicht mehr in der Lage mich um irgendwas zu kümmern. Das erste halbe jahr zahlte mein Vater die Krankenkasse und ich dachte es sei alles geregelt, was leider ein riesen Irrtum war. Da ich keinen Einkommensbescheid abgegeben habe und alle fristen verstreichen lies ( ich wusste von nichts, habe keine Briefe mehr geöffnet) hat die Krankenkasse geschätzt und verlangt jetzt 5900€ für das Jahr 2016 von mir. Mein Vater hat mit denen jetzt verhandelt, am Telefon sagte man uns zu das sie die Schätzung rückgängig machen und ich nur den Mindestsatz zahlen müsste, tja war nix heute kam der Brief in dem (unglaublicherweise) von einem "WEHRMUTSTROPFEN" die rede ist womit eine Forderung von 5900€ gemeint ist. Weiß jemand einen Ausweg? ist das rechtens von einem kranken Menschen ohne Einkommen diese Summe zu verlangen? Privat Insolvenz ist keine Lösung für mich. Danke!
6 Antworten
Die Krankenkasse hat richtig gehandelt und die Forderung ist berechtigt.
Wie du selbst sagst: du hats die Post nicht geöffnet. Mit dem Wissen, dass du dazu nicht in der Lage warst, hättest du eine Person deines Vertrauens bitten können, dich zu unterstützen, bei Behördenangelegenheiten.
Wenn Versicherte sich, trotz mehrfacher Aufforderung nicht melden, verlangt der Gesetzgebe von den Krankenkassen, diese Personen in die Höchsstufe mit ca. 780,-- Euro/Monat einzustufen und diese Beträge auch einzutreiben.
Du kannst nur eine Ratenzahlung vereinbaren.
Alles Gute!
Es gibt einen möglichen Ausweg: Du brauchst einen Nachweis, dass Du psychisch nicht in der Lage warst, Dich zu kümmern. Warst/bist Du in ärztlicher Betreuung? Wenn Dir der behandelnde Psychologe (oder sofern Du noch keinen hast auch der Hausarzt) bestätigen kann, dass Du 2016 keinen Briefverkehr führen konntest, könnte die KK die Festsetzung auf den Höchstbeitrag rückwirkend ändern.
Auch möglich: Da die KK die Einkommensanfragen nicht als Einschreiben versendet, hat sie keinen Nachweis, dass Du die Schreiben auch erhalten hast (Briefklau aus Briefkasten, Briefunterschlagung in der Wohnung durch Mitbewohner). Wenn Du gegenüber der KK bestätigst, dass Du diese Schreiben nicht erhalten hast, sondern erst jetzt mit dem heutigen Schreiben der KK von der Festsetzung auf Höchstbeitrag erfahren hast, könnte es auch zurückgenommen werden.
Und dann natürlich sofort die Einkommenserklärung ausgefüllt + unterschrieben einreichen!
Viel Erfolg!
Wende dich an die Versicherung
An Deiner Stelle würde ich eine Schuldnerberatung konsultieren. Die können Dir sicher und kompetent weiterhelfen. Aber Du musst natürlich tätig werden, denn nur wie gelähmt da zu sitzen oder zu liegen und nichts zu tun, ist keine Lösung und verschlimmert Dein Schlamassel nur noch mehr.
Alles Gute, toi, toi, toi!
ruf da wieder an und frag sie sag ihr habt dies das am telefon besprochen vielleicht hast du eine chanche das das telefonat gültig war
Danke für die Antwort! Ich habe alle meine Kräfte mobilisiesrt, habe mir einen gute Arbeit gesucht, mich um alles gekümmert und hatte heute meinen ersten Arbeitstag, kam nach Hause und hatte den Brief im Briefkasten ... ich werde mich an die Schulderberatung wenden.