Arzthelferin weist einen Notfall zurück
Guten Abend zusammen, Mein Sohn hat sich bei einem Technik Unterricht verletzt.Beim Löten ist ihm ein heißes Zinn ins Auge gesprungen.Folge - starke Schmerzen,ein weises Fleck neben Augenapfel. Da wir vor kurzen Umgezogen sind, kenne ich keinen Augenarzt in der Nähe, habe übers Internet zur meinem Haus nahgelegenen Augenarzt / Augenklinik ausgesucht (Fahrzeit ca. 10 min), hab mein Sohn im Nahbarort, wo seine Schule ist gegen 11.00 abgeholt und sind wir hingefahren. Als wir beim Augenarzt gegen 11: 15 angekommen sind,fragte mich die Arzthelferin was passiert ist, nach dem Namen und ob wir bei Ihnen Kunden sind,als ich es verneint habe, fragte sie aus welcher Stadt wir kommen, und wieso wir nicht zu einem Arzt in unsere Stadt gegangen sind.Ich erklärte Ihr das ihre Praxis von der Entfernung her als nächste wäre. Sie sagte mir, wir sollen einen Arzt in unsere Stadt aussuchen.Als ich mich weigerte und auf eine Aufnahme bestehen wollte,hat sie zugefügt das ihre Praxis voll wäre. Während wir uns unterhielten hat sie bereits einen anderen Arzt ausgesucht, hat mir die Adresse gegeben, wir sollen hin fahren. Erst gegen 11:45 erreichten wir die nächste Praxis. Die Untersuchung ergab, das es eine Verbrennung ist und kein Fremdkörper im Auge war.Es hätte aber schlimmer ausgehen können. Frage-Darf die Arzthelferin uns zurückweisen? Wo reiche ich eine Beschwerde ein? Vielen Dank
5 Antworten
nein, ein Notfall muß immer angenommen werden. Angenommen die Begutachtung ergibt dann, daß es reicht, wenn du zum anderen Augenarzt fährst, dann darf sie euch aber ohne weitere behandlung "abschieben"
ohne Sie in Schutz nehmen zu wollen aber was ist, wenn sie gerade 3 andere Notfälle in Behandlung hatte und sie deshalb sich um einen anderen Arzt bemühte.
Trotzdem darf sie einen weiteren Notfall nicht einfach wegschicken. Außerdem sagte sie: Praxis ist sehr voll. Das ist keine Begründung. Sie hätte ganz einfach ihren Chef darauf schauen lassen müssen. Also wenn ich sowas höre wird mir ganz schlecht. Allein schon die Behauptung Praxis voll und nicht mal den Chef draufschauen lassen. Das ist einfach unerhört.
Anzeigen bei der Polzei und Ärztekammer. Hoffentlich weißt Du Ihren Nahmen noch. Außerdem würde ich einen Bericht bzw. Leserbrief in der örtlichen Tageszeitung veröffentlichen. Da gibt es dann ganz bestimmt noch mehr Patienten deren sowas widerfahren ist.
Ruf an in der Praxis und frage nach einem Termin. Wird gleich nachgefragt, wie du versichert bis, dann ist das eine der Arztpraxen, die nur privat Versicherte behandeln und das war auch der Grund, weshalb du weggeschickt wurdest. Bekommst du ohne eine Frage nach deiner Versicherung einen Termin, dann geh zu dem Termin hin und frage den Arzt, ob das seiner Meinung nach in Ordnung war. Ist dir das den Aufwand nicht wert, dann lass den Aufstand.
Die Arzthelferin hat nicht gewusst, ob wir Privat oder Gesetztlich Versichert sind. Sie hat nicht mal nach einer Versicherungskarte gefragt.
Die Praxis darf gar keinen Patienten und erst recht keinen Notfall zurückweisen. Der Arzt ist für seine Helferinnen verantwortlich. Wenn aus einem Grund die Behandlung nicht stattfinden kann ( Arzt nicht da zB.) muß die Praxis einen Arzt besorgen und Dich telefonisch dort anmelden und sehen, wie ihr da hinkommt. das sind gesetzliche Vorschriften. Bitte bei der Kssenärztlichen Vereinigung und er Ärztekammer beschweren, sonst gehen solche Unsitten immer weiter.
Vielen Dank für den Beitrag und Ihren Rat, die Arzthelferin hat eher versucht uns so schnell wie möglich los zu werden, geschweige uns irgend-wo anzumelden, oder sich Gedanken gemacht wie wir zum Arzt kommen. Und das Ganze in einem unfreundlichen, arroganten Ton.
Ich werde meinen Beitrag Aktualiseren und schreiben was dabei Rauskommt. Nochmal vielen Dank an alle für die Beiträge.
also es ist hier ganz klar des es ein notfall ist und notfälle müssen immer angenommen werden egal oder kassen oder privat patient (ich wette daran liegt es ) man kann ich dermaßen in der klinik aufführen und die ärtzte können sich nicht wehren wie müssen so als tipp was man danach machen kann eine anzeige bi der polizei ein beschwerdebrief bei der ärtztekammer und ein beschwerde brief an den betroffenen artzt