Arzt/Arbeitgeber

6 Antworten

Nein, und das geht Deinen Arbeitgeber auch nichts an. Die ärztliche Schweigepflicht ist zu recht immer noch ein hohes Gut. 

Warst Du beim Arzt und hast eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen, dann ja, und das geht ihn ja auch etwas an. 

Hat Dein Arbeitgeber Zweifel an Deinem gesundheitlichen zustand, so kann er Dich -freilich in der Arbeitszeit- zu einem Vertrauensarzt/Betriebsarzt schicken, der ihm wiederum Auskunft erteilen kann. 

Nur wenn man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/gelber Schein beim Arbeitgeber einreicht. Da steht der Arzt drauf, der sie ausgestellt hat. Sonst kann der Arbeitgeber das legal nicht feststellen.

Auf der Krankmeldung ist der Stempel der Arztpraxis. Nur das sieht der Arbeitgeber. Wenn Du aber nur zum Arzt gehst, ohne dass Du krankgeschrieben wirst, erfährt der Arbeitgeber nichts davon.

Nein. Nur die Krankenkasse. Es sei denn du bringst ne Krankmeldung. Aber das haben die meisten hier ja schon beschrieben.

nein, das sieht er natürlich nicht