Arzt will Patientenakte nicht geben?

4 Antworten

Verlangst du eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO.

Kommt er dem nicht nach, kannst du Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben.

Vorteil: kostet dich nichts und du hast einen mächtigen Hebel durch die nachgelagerte Datenschutzbehörde

Du hast ein Recht auf Einsicht in die Akte, und Du hast ein Recht auf eine Fotokopie. Dann darf der Arzt allerdings die Kopiekosten in Rechnung stellen

Nach Paragraph 630 g BGB hast du Anspruch auf Einsichtnahme in die Akte. Die Akte an sich bleibt aber erstmal beim Arzt, dieser muss er nicht herausgeben. Du hast aber nach o. g. Rechtsnorm Anspruch auf Kopien. Die dabei entstehenden Kosten musst du dann erstatten.

Sprich den Arzt nochmals unter Fristsetzung darauf hinweisen. Wenn dies Frist tatenlos verstreicht, dann bleibt nur der Klageweg.

Der Zahnarzt muss dir die Akte nicht herausgeben. Du hast nur Anspruch auf Kopien, die du aber selbst bezahlen musst.

Die Akte selbst muss der Arzt für 10 Jahre aufbewahren.

Ja oder eben so, darum geht es mir