Arzt wechsel. Was passiert mit den Unterlagen.?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein neuer Arzt kann die Unterlagen anfordern, du musst schriftlich dein Einverständnis geben. Diese Einverständniserklärung hat dein neuer Arzt als Vordruck.

Er kann sie anfordern. Als ich 2010 in eine andere Stadt gezogen bin, hat mir mein ehemaliger Nephrologe eine CD mit den abfotografierten Unterlagen gebrannt für die neue Nephrologin.

Nicht automatisch. Du musst dich darum kümmern. Es ist aber dein gutes Recht, die Informationen zu bekommen.

Der "alte" Arzt muss aber dennoch deine Daten 10 Jahre aufbewahren.

Nicht automatisch. Du musst dich darum kümmern. Es ist aber dein gutes Recht, die Informationen zu bekommen.

Der "alte" Arzt muss aber dennoch deine Daten 10 Jahre aufbewahren.

Und was isr, wenn der alte Arzt die Unterlagen nicht herausgeben will und sich damit herausredet, dass er diese schon längst herausgegeben hat?

@Novosibirsk

Ich bin kein Jurist, schätze aber, er hat seine Aufzeichnungen dennoch zu verwahren und Kopien. Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt § 630f BGB. Frag ggf. deinen neuen Arzt, für den gilt ja dasselbe und er weiß es vielleicht genauer. Ansonsten juristischen Rat einholen.

@Laurenzoo61

Hier kann auch kein "Jurist" weiterhelfen. Wenn die Unterlagen fehlen, dann gibt es auch keine Beweise.

Das Verschwindenlassen von Unterlagen ist ein beliebtes Mittel von Krankenhäusern, um Schadensatzklagen ins Leere laufen zu lassen.

Diese Beweisunterschlagung wird von den Gerichten akzeptiert und gehört zum Geschäftsmodell.

Patienten, die hiermit nicht zufrieden sind, können einen Strafantrag stellen, der dann aber auch wiederum wegen geringer Schuld eingestellt wird.

@Novosibirsk

Ach, du wolltest gar keine Auskunft von mir, sondern eine Information/Belehrung loswerden. Warum schreibst du nicht einen eigenen Beitrag, sprich eine eigene Antwort. Einerseits sehen deine Ausführungen dann mehr Leser (Kommentare muss man ja erst ausklappen), zweitens mache ich mir nicht vergebens die Mühe zu antworten.

@Laurenzoo61

Wo ist das Problem ? Warum willst Du den FS im Unklaren lassen ? Du hast dem Fragesteller eine unvollständige irreführende Antwort gegeben und ich habe dies korrigiert. Dles liegt ganz im Sinne des FS und dieser Plattform.

@Novosibirsk

Ich habe sicher keine irreführende Antwort gegeben.

@Laurenzoo61

Recht haben und recht bekommen sind zweierlei Schuhe, Dies gilt insbesondere für den von Dir zitierten §. Für deine Antwort würde ich Dir die Note 4 erteilen.

nein, die bekommt er nicht einfach so , er kann sie anfordern aber nur wenn du dazu deine zustimmung gibst