Arzt und Privatrezept

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Vor der Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes für einen nicht bekannten Patienten muss mindestens eine Beratung statt finden, welche beim üblichen Steigerungssatz von 2,3 mit € 10,71 (GOP 1 der GOÄ) oder ab 10 Minuten Dauer mit € 20,11 (GOP 3) abgerechnet wird. Wenn der Patient akut erkrankt ist, muss der Arzt eine entsprechende Untersuchung durchführen, die je nach Ausmaß zwischen € 10,71 und 34,86 kostet (GOP 5,6,7 oder 8 der GOÄ). Apparative Untersuchungen (EKG, Sono ...) werden zusätzlich honoriert.

Für eine erschwerte Verständigung aufgrund fehlender Deutschkenntnisse des Patienten, darf der Arzt den Steigerungssatz erhöhen, ohne Zustimmung des Patienten jedoch nicht über den Faktor 3,5.

Die Ausstellung des Rezeptes selbst ist in der Beratungsgebühr enthalten. Dazu kommen natürlich noch die Kosten für das verordnete Medikament.

Genaueres findest du hier: http://www.e-bis.de/goae/Goae00000019.html

Hallo SerbianElectr0,

erst Mal ist das ganz unterschiedlich. Der Arzt kann bei privaten Patienten nämlich selber entschieden wie viel er für eine Behandlung verlangt. Das ganze wird in Sätzen abgerechnet. Ein Arzt kann also z.B. den drefachen Kassensatz verlangen. Das ist einfach nur ein Multiplikator, der davon abhängt, was die Gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung zahlen würden, und ich glaube noch von ein paar anderen Faktoren. Bekommst du ein Rezept, so musst du das Medikament natürlich auch selber tragen, aber erschreck dich nicht, was sowas kosten kann. Heutzutage denken die meisten Deutschen, dass Medikamente schon nicht viel kosten werden, da das über die Kassen abgerechnet wird, und allen Falls eine Gebühr von vlt. 10€ anfällt. Tatsächlich können jedoch manche Medikamente weit über 1000€ kosten.

Zu deiner Frage weiter unten: Natürlich muss der Arzt dich untersuchen, er haftet ja für den Schaden den du nimmst, wenn du ein falsches Medikament verschrieben bekommen hast. Außerdem wird so Drogen- und Medikamentenmissbrauch vorgebeugt.

lG Martin

Der Arzt rechnet nicht nach einem "Kassensatz" ab, sondern nach der GOÄ(Gebührenordnung für Ärzte). Das hat nichts mit der Gesetzlichen Krankenkasse zu tun !!!(s.auch Isartaucher)

Dann wird der Patient als Privat-Patient behandelt. Für die Behandlung von Privat-Pat. kann der Arzt ein höheres Honorar verlangen. Der Preis für die Medikamente ist aber gleich.

Er wird als Privatpatient behandelt. Das Rezept kostet nichts. Nur die Behandlung. Kommt darauf an was der Doc untersucht.

Ein Arzt wird nich einfach ohne die Person zu kennen ein Rezept ausstellen, auch wenn es ein Privatrezept ist (zumindest kein guter Artzt). Vorher müsste die Person untersucht werden und die Untersuchung zahlen. Wie hoch die Kosten sind, hängt von der Untersuchung ab