Arzt rückt Unterlagen nicht raus - was machen?

7 Antworten

Wenn alles (Schreiben mit Frist) nicht hilft kannst du zu einem Anwalt (Medizinrecht) gehen. Wenn alles so ist wie du es schilderst wirst du Erfolg haben und bekommst die Anwaltskosten zurück. Jedenfalls müssen sie dir die Unterlagen geben (mit was für einer Begründung lehnen sie ab?). Was sie NICHT aushändigen müssen sind nur subjektive Eintragungen aber alle objektiven Befunde müssen sie dir geben (Kopie).

kannst du sie nicht in der Klinik anfordern wo die Bilder gemacht wurden?

@revo1988

Könnte ich, aber dummerweise dauert das bei denen locker 8 Wochen und würde die OP Pläne durcheinander werfen :/


Edit: Und Sie lehnen eine Herausgabe aus "datenschutzrechtlichen Gründen" ab. Selbst meine unterschriebene Vollmacht hat nichts gebracht.

lächerlich! schreib denen sie haben 7 Tage Zeit (geht das mit der op??) wenn du das bis dahin nicht hast wirst du einen Anwalt beauftragen und schreib auch gleich rein dass die kosten von ihnen zu tragen sind.

biete in dem schreiben an die kopierkosten zu über nehmen

Hallo Liz44,

notfalls über einen Anwalt für Medizinrecht einfordern.

Oder eben die Röntgenuntersuchung noch einmal wiederholen, da diese Unterlagen für die Operation benötigt werden.

Ich wünsche dir alles Gute für die OP.

Liebe Grüße

Du hast kein Anrecht auf die Aushändigung der Krankenakte oder Teilen davon. Diese ist nämlich Eigentum des Arztes und er ist verpflichtet, sie mindestens zehn Jahre zu archivieren.

Allerdings muss dir der Arzt auf Wunsch Kopien der Krankenakte anfertigen und dir aushändigen. Die Kosten dafür musst du aber selbst tragen. Außerdem hast du das Recht, die Krankenakte einzusehen.

P.S.: Sollte der Arzt auch die Anfertigung von Kopien auf deine Kosten verweigern, ist der beste Ansprechpartner die Landesärztekammer. Die erinnert ihre ärztlichen Mitglieder in solchen Fällen an deren Rechte und Pflichten. 

Der Weg zum Anwalt, wie ihn einige Nutzer in Unkenntnis der Rechtslage vorschlagen, ist also erstens vorschnell, solange der Arzt nicht auch die Kopien verweigert und zweitens auch in diesem Falle unötig.

in Unkenntnis der Rechtslage ;-) natürlich kann sie zum Anwalt vor allem wenns EILIG ist... wenn man länger Zeit hat ist Ärztekammer auch eine gute Idee das stimmt schon.

Die Antwort lautet: Klage auf Herausgabe, wenn es schnell gehen muß, im Eilverfahren im Wege einer Einstweiligen Verfügung.

Die erlässt das zuständige Gericht u.U.sofort.

Die Eilbedürftigkeit ist zu begründen.

Der Unterliegende trägt die Kosten des Verfahrens.


Auch die Krankenkasse könnte den Arzt auffordern, die Belege Deinem neuen Arzt zu übersenden.