Arbeitsunfall noch nach 9Monaten bei der Berufsgenossenschaft melden...?
Vor 9monaten hatte ich einen Betriebsunfall ( Pflegetätigkeit- Schulterproblem), welchen ich auch mit Zeuginunterschrift ins Unfallbuch eingetragen habe. beim Durchgangsarzt war ich nicht. hab auch noch weiter gearbeitet... Zum Arzt bin ich einen Monat später. War jetzt auch mehrere Wochen krank deswegen, so das ich aus der Gehaltsfortzahlung raus waru nur anteilig Geld von meiner KK erhalten habe. Dummerweise hab ich bei meiner Krankenkasse nicht angegeben, das es sich um einen Betriebsunfall gehandelt hat. Das Krankheitsproblem besteht weiterhin. seit einiger Zeit geh ich wieder arbeiten.OP ist eventuell notwendig..Würde dann nochmals ausfallen und nur wenig Geld erhalten von meiner KK. Nun meine Frage.. Kann ich jetzt noch zum Durchgangsarzt und meiner Krankenkasse und Berufsgenossenschaft alles nachreichen, obwohl ich damals nicht mein Kreuzchen bei Arbeitsunfall gemacht hab? Mittlerweile war ich bei mehreren Ärzten und im KH ( keine OP). Unterlagen befinden sich bei mir. Vielleicht kann mir jemand eine hilfreiche Antwort geben. Wäre super!!
2 Antworten
Hallo,
die Frist für die Meldung eines Arbeitsunfalls beträgt 1 Jahr.
Die Anerkennung wird aber vermutlich schwierig werden:
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wenn es nach Aufassung der Ärzte eine Unfalldiagnose eine Unfallfolge wäre, hätten die Ärzte dies audf den Bescheinigungen vermerkt und die Krankenkasse hätte dem Versicherten einen Unfallfragebogen zugeschickt. Ich vermute daher, dass die behandelnden Ärzte von einer unfallunabhängigen Erkrankung ausgehen.
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da der Hinweis, dass es eine Unfallfolge sein soll, erst 9 Monate später erfolgt, wird eine Prüfung sehr schwierig. Die BG zahlt nur, wenn es relativ eindeutig eine Arbeitsunfallfolge ist.
Ich bin daher skeptisch, ob es als Arbeitsunfallfolge anerkannt werden wird. Ggf. die Krankenkasse als Verbündete einbeziehen. Die Krankenkasse bekäme dann alle Kosten von der BG erstattet.
Gruß
RHW
Hoi.
Ich teile deine Einschätzung, aber woher hast du die Meldefrist von einem Jahr?
Ciao Loki
@ chespettocolo7: Gern geschehen!
@Loki: Bei uns gab es einen Aushang der BG am Schwarzen Brett, wo auf diese Frist verwiesen wurde. In den letzten Jahren habe ich mir den Aushang aber nicht mehr genau angeschaut. Da ich im ganzen SGB VII (und auch sonst im Internet) keine Frist gefunden habe, kann es sein, dass die Frist vor (einigen) Jahren gestrichen wurde.
bisschen zu spaet dafuer das muss man gleich machen
Danke für die Antwort. Werd mich als erstes mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen... Einen Versuch ist es wert..