Arbeitsunfähigkeit und Krankenkassenwechsel
Ich habe Ende letzten Jahres meine aktuelle Krankenversicherung gekündigt und werde zum 01.05. bei der neuen Krankenkasse versichert sein. Nun bin ich seit 3 Wochen krankgeschrieben, die AU muss nächste Woche Dienstag neu ausgestellt werden (für mind. weitere 2 Wochen). Wie funktioniert dies nun mit der AU? Nächste Woche bin ich ja noch bei der alten Krankenkasse, übernächste Woche bei der neuen.... brauche ich jetzt da für nächste Woche eine AU für die alte und dann ab 01.05. eine für die neue? Oder kann mich der Arzt gleich für 2 Wochen krankschreiben und die alte KK meldet dies der neuen? Voll umständlich das ganze....
2 Antworten
Normalerweise meldet doch nicht der Arzt die Krankschreibung an die Kasse. Das machst Du doch selber - Du bekommst den "gelben Zettel" für die Krankenkasse vom Arzt mit. Wenn absehbar ist, dass Du länger krank geschrieben wirst, dann erkläre das dem Arzt und bitte ihn, eine krankmeldung für die Zeit bis 30.04 und eine ab dem 1.5 auszustellen und dann kannst Du die Kasse selber informieren. In der Krankmeldung steht ja, seit wann Du krank geschrieben bist und danach kann dann das eventuelle Krankengeld berechnet werden.
warum denn etwas einfach lassen, wenn es auch kompliziert geht!?!!
sicherlich ist dies eine thematik, die die krankenkassen unter sich regeln. du mußt dir darüber keine gedanken zu machen und nur daran denken, dein krankengeld rechtzeitig zu beantragen, damit du nach 6 wochen krankenstand nicht überraschend mittellos dastehst.