Arbeitgeber verlangt Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht

13 Antworten

Hallo,

jeder Mensch der krank geschrieben ist darf grundsätzlich alles tun was der Genesung (also dem wieder Gesund werden) nicht schadet. Lediglich Tätigkeiten die die Genesung verlängern oder die Krankheit noch weiter verschlimmern würden dürfen nicht ausgeübt werden. Verbotene Tätigkeiten während einer Krankschreibung könnten beispielsweise schwere körperliche Arbeiten aller Art, Hochleistungssport, Extremsport, Renovierungsarbeiten, Arbeiten bei anderen Arbeitgebern, Schwarzarbeit, ... sein. Einfache Gymnastik, Spaziergänge, Einkaufen, Post usw. sind sicherlich nicht verboten. Schließlich ist ihre Frau ja nur arbeitsunfähig geschrieben und keine Kriminelle die zur Strafe einen Hausarrest bekommen hat.

Bezüglich der Verfolgung würde ich deiner Frau raten einfach Strafanzeige bei der Polizei wegen Stalking und Eingriff in die Privatsphäre zu erstatten. Jedes Foto was gegen ihren Willen oder ohne ihre Zustimmung gemacht wurde ist auch zweifelsfrei ein Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht. Nur Ihre Frau selbst hat das Recht zu entscheiden wer sie wann wo wie und warum fotografieren darf.

Leider bin ich aber kein Rechtsanwalt und kann auch nicht mit einer Rechtsberatung dienen. Auf jeden Fall würde ich Ihnen aber raten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen da dieser sicherlich sehr gut wissen wird wie man diesem Arbeitgeber mal ganz klar seine Grenzen aufzeigen kann.

Das sind eine ganzer Haufen Fragen auf einmal! Fotographieren darf man, solange man nicht gegen das persönlichkeitsrecht vrestösst. d.h. veröffentlicht dürfen die Bilder nicht werden ohne Einverständnis des jenigen, der auf dem Foto zu sehen ist. Eine Entbindung der ärztl. Schweigepflicht kann der AG nicht verlangen, er kann nur danach fragen! Er kann allerdings deine Frau zum Vertrauensarzt schicken, der ist aber auch zum schweigen verpflichtet.

dass sie sich von einem anderen Arzt untersuchen lassen lassen muss, welcher wiederum gegenüber dem Betrieb von der Schweigepflicht entbunden ist.

Das gibts nicht!

Deine Frau kann, je nach Krankheit, alles tun, was der Genesung dient.

In bestimmten Fällen ist ein AN jedoch gezwungen, seinen Arzt auch dem AG gegenüber von der Schweigepflicht zu entbinden.

BAG Urteil vom 13.07.2005, Aktenzeichen: 5 AZR 389/04

Leitsatz: Der Arbeitnehmer hat die anspruchsbegründenden Tatsachen eines Entgeltfortzahlungsanspruchs darzulegen und ggf. zu beweisen. Ist er innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss er darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Wird dies vom Arbeitgeber bestritten, obliegt dem Arbeitnehmer die Darlegung der Tatsachen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Der Arbeitnehmer hat dabei den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (teilweise Aufgabe von Senat 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 - AP HGB § 63 Nr. 42 = EzA HGB § 63 Nr. 40).

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Kommentare. Es geht um das Prinzip. Mit dem Arbeitgeber ist noch einiges anderes gelaufen und auch Krankheit ist Privatsphäre. Ohne das Krankheitsbild zu sehr zu erörtern, hat der Arzt ausdrücklich empfohlen bzw. verschrieben, dass sie an die Natur gehen soll bzw. Sport treiben muss (gewisse Relaxantien nehmen muss). Ja sie hat gekündigt doch steht ja noch eine Lohnzahlung aus, weswegen ich mir Gedanken mache. Und es ist sehr unschön und trägt nicht gerade zu ihrer Gesundung bei, wenn permanent jemand einem hinterherrennt. Danke nochmal.

Der Chef deiner Frau darf das.

Misstrauen des Arbeitgebers

Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass ein Mitarbeiter die Krankheit nur vortäuscht, darf er ihn kontrollieren - also etwa zu Hause vorbeikommen oder jemanden vorbeischicken. In die Wohnung lassen muss der Arbeitnehmer aber niemanden. Bei begründetem Verdacht kann der Arbeitgeber auch eine Detektei einschalten. "Der Detektiv muss aber die Persönlichkeitsrechte respektieren. Er darf zum Beispiel nicht am Fenster stehen und Fotos schießen", so Niehl. Wird dem Angestellten Betrug nachgewiesen, muss er sogar die Rechnung des Detektivs übernehmen. Der Chef hat auch die Möglichkeit, ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellen zu lassen - zum Beispiel wenn er das Attest anzweifelt.

Bei widerrechtlich erlangten Daten kann der Arbeitnehmer eine Löschung verlangen. Schadensersatz bekommt er nur bei einem Vermögensschaden. "Ansonsten kann von Behördenseite ein Ordnungsgeld erhoben werden, das aber nicht dem Arbeitnehmer zugute kommt", so der Fachanwalt.

http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,7114309,00.html?dr=1

Kann sich der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise gegen das Nachspionieren wehren?

Dagegen wird man solange nichts unternehmen können, wie der Detektiv nicht in die Privatsphäre des Arbeitnehmers eindringt, sich etwa Zutritt zur Wohnung verschafft etc. Das Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.05.2009 – 8 AZR 226/08) sieht den Detektiveinsatz als zulässig an und hält den Arbeitnehmer sogar für verpflichtet, dem Arbeitgeber das Detektivhonorar zu ersetzen. Allerdings nur, wenn der Detektiv tatsächlich Erfolg hatte und den Arbeitnehmer tatsächlich dabei erwischt hat, dass er während der Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel anderweitig gearbeitet hat. (z.B. der an einer Grippe "erkrankte" arbeitsunfähige Maurer hilft einem Freund auf dessen Baustelle).

http://www.derwesten.de/gesundheit/wie-duerfen-chefs-mit-kranken-mitarbeitern-umgehen-id2294489.html

Das ist wohl für einen Laien absolut zu speziell..geht zu einem RA in eine Beratung und laßt Euch Schritte aufzeigen wie man dagegen vorgehen kann..bin auch der Überzeugung, daß man nicht gezwungen werden kann den Arzt..wegen des AG..von der Schweigepflicht zu entbinden

Bei Verdacht einer Krankschreibung zu Unrecht kann der Arbeitgeber durchaus überprüfen, ob das Verhalten des Angestellten die Krankschreibung verifiziert oder nicht.

Je nach Erkrankung muss der Patient ja aktiv an seiner Genesung mitarbeiten. Bei bestimmten Erkrankungen (besonders auch im psychischen Bereich) ist daher gerade das sich in einer bekannten Umgebung außerhalb des Hauses Aufhalten sogar gewünscht.

Das Fotografieren verstößt in dem Augenblick erheblich gegen Persönlichkeitsrechte, wenn die Bewegung des Fotografierten dadurch eingeschränkt wird - oder die Fotos veröffentlicht werden.

Wenn deine Frau gekündigt hat, gelten andere Rechte, als wenn die Firma einer erkrankten Person kündigt. Hat sich das deine Frau gut überlegt?