Arbeitgeber, Betriebsarzt über Reha-Entlassungsbericht informieren
Die Erkrankung hat bisher zu langfristigen Funktionsstörungen der Wirbelsäule geführt. Problematisch sind Tätigkeiten wie häufiges Heben, Tragen und Halten leichter bis mittelschwerer Lasten, häufiges Bücken und körperliche Zwangshaltungen. Hierbei wird die Ausübung der bisherigen Tätigkeit teilweise beeinträchtigt. Für die zuletzt ausgübte Tätigkeit ist die Patientin unter Berücksichtigung des beschriebenen Leistungsprofils 6 Stunden und mehr leistungsfähig. Aufgrund der noch persist. Einschränkungen ist der eingeplante Arbeitsbeginn als Arbeitsversuch zu werten. Wurde aus der Reha berufsfähig entlassen.
Bin ich verpflichtet meinen Arbeitgeber und Betriebsarzt darüber zu informieren? Welche Nachteile und Vorteile könnten für mich daraus entstehen? Werden meine gesundheitlichen Probleme weitergeleitet, wenn ich eine neue Arbeitsstelle suche? (beruflich bin ich Krankenschwester)
ich bitte um eine richtige Erklärung und Deutung, vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Deinen Arbeitgeber solltest Du natürlich schon informieren, sonst geht er ja davon aus, dass Du alles machen kannst, wie vor der Erkrankung. Wende Dich doch an Deinen behandelnden Arzt, der Dir etwas schreiben kann.
Wenn Du eine Widereingliederung machst, fängst Du ja mit wenigen Stunden an und siehst dann auch selbst, ob und wie es mit der Arbeit funktioniert. Es ist ein Arbeitsversuch, mehr nicht.