AOK,Krankentransport

4 Antworten

Jeder Versicherte muss grundsätzlich schauen, wie er zum Arzt kommt, sich also ggfs. von Angehörigen fahren lassen oder ein Taxi nehmen. In Fällen, in denen der Patient krankheitsbedingt nicht zum Arzt kommen kann (also, etwa wenn der Patient zu schwach ist), muss dieser (auch der Facharzt) einen Hausbesuch machen. 

Nur in Ausnahmefällen übernimmt die Kasse die Kosten eines Krankentransports. Wann sie diese Kosten übernehmen muss, ist in der Krankentransport-Richtlinie geregelt.

Das heißt, es muss geprüft werden, ob Deine Mutter ggfs. unter § 8 der Richtlinie fällt.

Allerdings ist auch zu prüfen, ob ein entsprechender Facharzt Hausbesuche im Heim macht. Dann sollte Deine Mutter zu diesem Facharzt wechseln.

Die Richtlinie findest Du hier: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Khtransport-2004-12-21.pdf

ja klar, außerdem kann man bei Pflegestufe 1 ja noch fast alles! Es ist also durchauszumutbar entweder diese Kosten selbst zu tragen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren oder sich von Familienmitgliedern fahren zu lassen. Sollten die Gesamtzusahlungskosten den Pauschbetrag in einem Jahr übersteigen kann man sich von sämtlichen Zuszahlungen befreien lassen. Ab dann zahlt man dann in dem Jahr nichts mehr.

Vielen Dank für die Antwort. Dann weiß ich bescheid.

... man sollte hier nun nicht sofort dem Hausarzt die Schuld zuweisen. Ein erfahrener Arzt kann schon beurteilen ob sein(e) Patinent/in eine Krankenfahrt benötigt. Falls ein(e) Patient/in in der Lage ist, zu Fuß, in Begleitung und/oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln einen weiterbehandelden Arzt zu erreichen, dann wird die Krankenkasse eine Kostenerstattung ablehnen.

Die Fahrten müssen vor Fahrtantritt ärztlich verordnet und von der Kasse genehmigt werden. Passiert das trotz ärztlicher Verordnung nicht, hilft nur die Leistungsklage vor dem Sozialgericht.

Also hängt es vom Arzt ab,der die Überweisung verordnet. Hier ist es der Hausarzt