AOK Will 4200€?

6 Antworten

du kommst aus dieser Forderung nur raus, wenn du für die besagte Zeit deinen Hauptwohnsitz im Ausland hattest und dies auch belegen kannst. d.h. Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes in Deutschland für die Wohnsitzverlegung ins Ausland. ggf. Anmeldebestätigung Wohnsitz im besagten Ausland.

wenn das alles nicht vorliegt und du weiterhin in Deutschland angemeldet warst, dann kannst du daran leider nichts mehr rütteln.

was die Höhe angeht: seit wann bist du wieder in Deutschland? was ist mit all  den Anschreiben der AOK passiert, die in der Zwischenzeit schon an dich geschickt worden sind. denn der Betrag den du nennst, ist der Höchstbetrag für die sogenannten Obligatorische Anschlussversicherung. dieser wird erst erhoben, wenn die Kasse dich informiert hat, du aber absolut nicht reagierst.

du solltest dich mit der AOK in Verbindung setzen und versuchen auszuhandeln, dass du wenigstens von dem Höchstbetrag zurückgestuft wirst auf den Mindestbetrag (ca. 170 Euro / Monat). versuche damit zu argumentieren, dass du im Ausland warst. Nachweise dazu einreichen, z.B. Flugticket, eine Mietvertrag vom Ausland oder dergleichen.

biete Ratenzahlung an, sei gewillt es abzustottern. wenn du jemand bist, der nie zum Arzt geht, dann versuche noch damit zu argumentieren.

um die Forderung an sich, kommst du aufgrund der Gesetzeslage nicht herum. wenn du in der besagten Zeit noch nicht 23 Jahre alt warst, dann könntest du dich noch kostenfrei über Mutter oder Vater versichern.

"normal meldet dies der AG und Krankenkasse meldet einen ab und man ist dann unversichert

in deutschland ist man zum glück dann nicht unversichert. hier besteht versicherungspflicht. dein beitrag konnte natürlich nur geschätzt werden. da setze dich doch mal mit der KK in verbindung und weise dein einkommen in der zeit nach. dann kann auch der beitrag richtig berechnet werden

normal meldet dies der AG und Krankenkasse meldet einen ab und man ist dann unversichert

Nein, so ist das eben nicht!

Seit fast 10 Jahren besteht in Deutschland schon eine Krankenversicherungspflicht und das ist und wurde überall bekannt gemacht.

http://www.finanztip.de/keine-krankenversicherung/

https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/krankenversicherungspflicht#

https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_in_Deutschland#Allgemeine_Krankenversicherungspflicht

Wenn Du diese Dinge ignorierst musst Du auch mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Dank eines pfiffigen Ministers, oder Ministerin, genau weiß ich es nicht mehr, besteht seit einiger Zeit Versicherungspflicht für jedermann.

Wenn dir die Kasse ein Formular zugeschickt hat, in dem du ihr deine Vermögensverhältnisse darlegen sollst und die haben nach einigen Wochen keine Antwort darauf erhalten, stufen die dich automatisch in die höchste Beitragsstufe hoch, die es gibt.

Wenn du denen aber einen Brief schreibst, die Sachlage erläuterst und denen den Vermögensverhältnisbogen ausgefüllt zuschickst, werden sie sicher mit sich reden lassen, evtl., so dein Brief höflich und sachlich genug ist, diese Hochstufung auch wieder rückgängig machen. Viel Erfolg. Und herzlich willkommen hier auf gutefrage.

unglaublich von so einem gesetz hab ich nie was mitbekommen und ich lese täglich alle möglichen portale , absolute verarsche vorallem ich war nicht mal im land und hab im ausland mal einen zahnarztbesuch selber gezahlt

@Bastimuc

Tja, welcome back in Germany. Besagtes Gesetz regelt auch, dass du wieder zu der Krankenkasse musst, bei der du zuletzt versichert warst, zum. was die Gesetzlichen betrifft, bei den Privaten weiß ich`s jetzt nicht. Und egal, wie man es findet, ist es so.

@PicaPica

d.h. wenn ich aufhöre zu arbeiten muss ich bei denen bleiben und darf mich nicht mehr privat versichern??? und dennoch sind die 800€ im monat völlig utopisch

@Bastimuc

Du kannst deine Beiträge selbst bezahlen, so als ob du selbstständig wärst und wie gesagt, richten diese Beiträge sich dann nach deinen Vermögensverhältnissen, aber versichert musst du bleiben bzw. sein, das ist seit einiger Zeit so.

Und wegen der Beitragshöhe, rede mit, besser schreib denen, dann hast du etwas Schriftliches in der Hand, was stets besser ist, als ein reines Gespräch, an das sich im Zweifelsfall niemand so richtig mehr erinnern kann.

@Bastimuc

Es ist ja auch der ZWANGSVERSICHERUNGSBEITRAG.

Hättest du deine Finanzen vorher der Krankenkasse dargelegt währst du danach berechnet worden. Es gibt auch Studentenversicherungen ab 70 € oder Mindestversicherungen. 

@berlina76

"Es ist ja auch der ZWANGSVERSICHERUNGSBEITRAG.

keiner zwingt dich. du kannst dich auch privat versichern. dann bist du doch aus der gesetzlichen KV raus

@martinzuhause

Dazu muss er aber erst einmal kündigen...

In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht. 

D.H. auch wenn man nicht Arbeitet muß man trotzdem zahlen. Sucht man sich keine Krankenkasse allein wird man Zwangsversichert. Der Betrag liegt dann bei ca 700 € im Monat.


Gut das ich in meiner PKV mit besserer Leistung nur 340€ zahle :D

@TitusPullo

In jungen Jahren - warte ab bis Du alt wirst ;-)

lg

@TitusPullo

Nunja, das ist ja die Zwangsversicherungssumme, Währ er oder sie vorab zu seiner Krankenkasse gegangen währ der Betrag nach Lebensumständen berechnet worden und läge warscheinlich viel Tiefer (90-400 €)

@Cclass22

Ich hab vorgesorgt :) Und selbst wenn, da gibt es Mittel und Wege...Alles halb so schlimm, soll den Leuten wohl nur Angst machen sonst würde jeder in die PKV gehen.

das habe ich noch nie erlebt wenn ich aufgehört habe zu arbeiten ,musste ich bisher noch NIE  weiter versichert bleiben wenn ich es net will und 700€ im monat für ne gestzliche die normal 150€ kostet wo ist da die logik

@Bastimuc

Warscheinlich hast du sonst immer ALG leistungen irgendeiner Art bezogen und dann zahlt das Amt die Krankenkasse. Bzw wenn zwischen 2 Arbeitsstellen weniger als ein Monat liegt brauchst du für die Zeit auch nicht zahlen.

150 € Arbeitnehmeranteil der Arbeitgeber zahlt ja denselben Betrag nochmal also 300 € . Insgesamt ca 15 % vom Brutolohn ist die Krankenkasse.