Antibiotikum in der letzten Pillenwoche genommen - Wirkung wieder ab dem neuen Blister gegeben?
Hallo,
ich habe vom 4.05. bis zum 08.05. Antibiotikum gegen Blasenentzündung genommen. Meine letzte Pille habe ich ebenfalls am 08.05. genommen und bin nun seit 09.05. in der Pillenpause. Ich werde diesen Freitag (am 16.05.) den neuen Blister von meiner Pille Evaluna 20 anfangen.
Die Apothekerin meinte zu mit, dass man ab der ersten Pille des neuen Blisters wieder geschützt sei (in meinem Fall am 16.05.). Stimmt das?
Oder muss man die ersten 7 Pillen des Blisters nehmen, damit wieder voller Schutz da ist? Habe nämlich im Internet gelesen, dass man erst nach 7 eingenommenen Pillen wieder geschützt ist. Oder bin ich nach meiner 7-tägigen Pillenpause ab der Einnahme der ersten Pille des neuen Blisters wieder geschützt?
Danke und viele Grüße
4 Antworten

Wechselwirkt das AB überhaupt mit der Pille? Wenn ja, dann bist Du erst wieder geschützt, nachdem Du sieben korrekte Pillen ohne AB genommen hast. Geschützt pausieren kannst Du erst, nachdem Du mindestens 14 korrekte Pillen genommen hast.
LG Anuket

Normalerweise ist es so, dass man bei einem Fehler nach sieben korrekt eingenommenen Pillen geschützt ist. Aber wenn Du das AB genommen hast und das zusammen wechselwirkt, bist Du erst nach sieben korrekt eingenommenen Pillen OHNE AB wieder geschützt.

Hallo o0Nina
Du bist jetzt in der Pause nicht geschützt und der Schutz tritt erst wieder ein nachdem du die Pille mindestens 7 Tage (Bei der Pille Qlaira sind das 9 Tage) regelmäßig genommen hast.
Gruß HobbyTfz

Der "Schutz" meint, dass kein Eisprung stattfindet...
Die Antibiotika greifen im Normalfall nicht (oder nur unwesentlich) in diesen Zyklus ein, aber aus juristischen Gründen ("es könnte allerdings auch einmal sein, dass aufgrund der Einnahme von Antibiotika auch die Aufnahme der Hormone im Darm gestört ist") wird davon ausgegangen, dass diese Beeinträchtigung immer vorkommt.
Stelle dir vor, es stünde nicht im Beipackzettel drin, und alle "Mütter" würden dann den Antibiotika-Hersteller oder Pillenhersteller verklagen. - Ein Nachweis nach drei Wochen (dann erst steht die Schwangerschaft endgültig fest) wäre nicht mehr zu führen! Das könnte der Pillenhersteller nie bezahlen!
Gleiches gilt für die Ärztin. Sie "darf" dir nicht sagen: Macht nichts... einfach normal weitermachen...

Gleiches gilt für die Ärztin. Sie "darf" dir nicht sagen: Macht nichts... einfach normal weitermachen...
Aber die Apotheke darf?!

Die Apothekerin meinte zu mit, dass man ab der ersten Pille des neuen Blisters wieder geschützt sei (in meinem Fall am 16.05.). Stimmt das?
Nein! Und das solltest du am besten der Apotheke mal beibringen. Kein Wunder, dass es so viele angebliche Tro-Pi-Kinder gibt.
Ich habe aber auch gehört, dass man unabhängig vom Zykluszeitpunkt 7 Tage nach Anwendungsende des Antibiotikums wieder geschützt ist. Egal ob die Pillenpause dazwischen war oder nicht. Ist da was dran? Dann wäre ich ja ab Freitag, den 16.05. wieder geschützt.