Als Kassenpatient in eine Privatpraxis... wie läuft das mit den Kosten?

8 Antworten

Auch Kassenpatienten werden manchmal als Selbstzahler akzeptiert. Jeder Arzt darf Privatpatienten (Selbstzahler) aber ablehnen. Normalerweise soll man als gesetzlicher Versicherter nicht in Privatpraxen gehen. Es dürfte aber auf das Problem, den Umfang und den "Bekanntheitsgrad" des Patienten ankommen. I.R. dürfte ein gesetzlich Versicherter als Selbstzahler nicht akzeptiert sein. Falls man dort dran kommt muss man die Kosten selber tragen, evtl. gibt die gesetzliche Kasse etwas dazu.

Notfälle soll (muss) jeder Arzt behandeln, wenn er mit ihnen konfrontiert wird. Dies kann auch bei der Freizeitausübung sein. Also erste Hilfe sozusagen.

Grüße!

Natürlich kann dir niemand sagen, welche Kosten auf dich zukommen werden. Sicher ist nur, dass deine gesetzliche Krankenkasse dafür noch nicht einmal anteilsweise aufkommt.

Die Höhe der Behandlungskosten hängt natürlich vom diagnostischen und therapeutischen Aufwand ab. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), an welche der Arzt bei der Rechnungsstellung gebunden ist.

Du kannst die GOÄ online einsehen: http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

Übleicherweise wird bei der Abrechnung der 2,3fache Satz berechnet, bei aufwändigen Untersuchungen und Therapien kann der Arzt jedoch bis zum Faktor 3,5 steigern, ohne den Patienten um Erlaubnis fragen zu müssen.

Bei einem "diffusen Beschwerdebild" solltest du für die erste Konsultation zumindest mit den GOP 3 (eingehende Beratung) und 8 (Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus) rechnen, womit die Kosten etwas mehr als 55 € betragen würden.

Auch Privatpatienten haben zu 99 % eine Krankenversicherung. Selbst bezahlen kann kaum jemand eine ärztliche Behandlung. Der Arzt kann von dir als Selbstzahler eigentlich nehmen was er will. Feste Behandlungspreise hat er nur mit den einzelnen Versicherungen vereinbart.

Für "diffuse Beschwerden" wir dir vorab auch niemand sagen können/wollen, was die Behandlung kosten wird.

Das ist dann ein Fass ohne Boden

Nein, das ist falsch. Bei der Behandlung von Privatpatienten oder Selbstzahlern wird bei der Abrechnung die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrunde gelegt. Der Arzt hat bestenfalls beim Steigerungssatz einen gewissen Spielraum.

Ärzte vereinbaren auch keine festen Preise mit Versicherungen - weder mit privaten Krankenversicherungen noch mit gesetzlichen Krankenkassen.

Hi, ich würde da herein gehen und ein ehrliches Gespräch mit dem Arzt beginnen. Sollte es sich herausstellen, dass er PKV Patienten bevorzugt, such das Weite, dann ist er wohl nicht der Richtige. Andererseits  – wenn er einen so guten Ruf hat, wird er entsprechend nach einem entsprechenden Satz aus der GÖÄ abrechnen. Bei Kassenpatienten liegt der in der Regel niedriger als bei Privatpatienten. Woher ich das weiss? Ich bin PKV Patient :(.

Es handelt sich doch um eine Privatpraxis. Dort werden naturgemäß ausschließlich Privatpatienten, bzw. Selbstzahler behandelt, und das implementiert auch, dass der Arzt Kassenpatienten gar nicht behandelt.

Kann mir jemand von euch sagen, wie teuer so etwas wird?

Du hast ja schon gehört, dass dafür die GoÄ gilt.

Meine KK wird die Kosten ja kaum erstatten

Wenn Du es nicht beantragst, natürlich nicht. Sie müsste aber, wenn Du es vorab beantragst, in Höhe des Betrages erstatten, den sie auch für die Kassenbehandlung zahlen würde (abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 5 Prozent).

Dieser Erstattungsbetrag dürfte dann aber den kleineren Teil der Kosten ausmachen, wenn die Praxis nach GoÄ privat abrechnet.