Als Gesundheits- und Krankenpfleger/in auch Nachtschicht?

7 Antworten

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Mit freundlichen Grüßen

Team mediKonrad

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das musst du wohl oder übel auch wenn es Personal gibt das nur für den Nachtdienst eingeteilt ist, aber die reichen nicht aus da viele davon nur Teilzeit-kräfte sind die im Monat z.b nur 5-6 Tage arbeiten und dann müssen hald auch die Gesundheits-und Krankenpfleger ran die normalerweise überwiegend im Früh und Spätdienst arbeiten ran, aber so eine Nachtschicht ist manchmal wirklich nicht zu Spaßen da du danach wirklich fix und fertig bis...

Das kommt auf dein Alter und auf dein Lehrkrankenhaus an. Grundsätzlich darf Nachtarbeit erst ab einem Alter von 18 Jahren geleistet werden (wenige Ausnahmen). Lernkrankenpfleger und -schwestern dürfen ab einem Alter von 18 Jahren auch im Nachtdienst eingesetzt werden. Näheres regelt der §14 des Jungenarbeitschutzgesetzes. Ob sie aber wirklich Nachtdienst leisten müssen, hängt von der übrigen Personaldecke und der Ausbildungsreife ab. Da der Nachtdienst weitgehend in Eigenverantwortlichkeit und ohne direkte Aufsicht erfolgt, ist der Einsatz nichtexaminierter Kräfte aber eher ungewöhnlich.

Das können die Krankenhausbetriebe selbst regeln, auch einzelne Stationen. Meist wird oer Wechselschicht (alle drei Schichten im Wechsel) gearbeitet, aber es gibt immer Bereiche, die auch feste Schichten anbieten (zB Dauernachtwache).

Du würdest nach der Ausbildung auch in den Schichtdienst kommen.

ja Früh und Spätschicht ist klar. Aber auch Nachtschicht ? Gibts dafür nicht eigentlich genug Personal, dass das machen will, wegen den Zuschlägen ?

@Fragi365

Nach der Ausbildung kommst du auch in die Nachtschicht. Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche. Und Nachtschicht will kein Mensch machen, für das bisschen Zuschlag, was du bekommst. Meine Freundin ist immer fix und fertig nach 4-6 Tage Nachtschicht.