Ärztin angespuckt - hab ich mich strafbar gemacht?

16 Antworten

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Mich quält Trauma bedingt derzeit eine recht heftige Panikstörung .

Aber so benehme ich mich nie, auch nicht in einer heftigen Panikattacke . Während der letzten Jahre habe ich viele Menschen mit Angststörungen kennengelern, keiner agierte so unberechenbar und agressiv . Eher ist man in so Situationen Fluchtbereit, fest in den Krallen der Todesangst. 

Der Rettungsdienst und mein Mann waren hier auch schon mal überfordert und riefen deshalb meinen Therapeuten dazu. Es gibt heftige Kriesen und dafür gibt es Notfallpläne . 

Angst und Panik sind absolute Sresssituationen, keine Frage . Aber...das gibt dir nicht die Freiheit so zu agieren . 

Ich bin mir sicher deine Ärztin hat dir Hilfe angeboten und die hat dir offensichtlich nicht gepasst . Ach hier gibt es Grenzen . Auch Ärzte können nicht lebensnotwendige medz. Versorgung ablehnen, Therapeuten können dir Therapie verweigern .

Überlege dir gut wie du in Zukunft mit Menschen umgehst die dir eigentlich helfen wollen....






Ja, du hast dich strafbar gemacht. Das Anspucken stellt nämlich zumindest den Straftatbestand der Beleidigung dar. Doch auch, wenn dich die Ärztin anzeigen sollte, wird diese Tat für dich voraussichtlich keine strafrechtlichen Konsequenzen haben, da du bislang nicht vorbestraft bist. Allerdings wirst du dich nun nach einem neuen Hausarzt umsehen müssen, mit höchster Wahrscheinlichkeit wirst du von dieser Ärztin nämlich nicht mehr behandelt und bekommst sicher Hausverbot.

Zur medizinischen Seite: Sicherlich liegt bei dir nicht nur eine Angststörung, sondern auch eine Persönlichkeitsstörung vor, zudem muss von einem Missbrauch diverser Substanzen einschließlich Alkohol ausgegangen werden. Du solltest dich daher schnellstmöglich in psychiatrische Behandlung begeben, zur Not stellst du dich in einer Aufnahmestation einer psychiatrischen Klinik vor. Du brauchst auch keine Angst zu haben, dass du die Klinik nicht mehr verlassen darfst. Wer sich freiwillig in psychiatrische Behandlung begibt, darf diese auch freiwillig jederzeit wieder verlassen.


Klar, und zwar wegen einfacher Körperverletzung:

§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Als Mißhandlung wird auch das Hervorrufen eines Ekels gezählt. Ist aber ein Antragsdelikt.

In dem beschriebenen Fall ist es eine tätliche Beleidigung.

Wenn einen Arzt Körperflüssigkeiten/Ausscheidungen anekeln, hat er den falschen Beruf gewählt. Laut Wikipedia liegt Spucken unter der Bagatellschwelle, was den Ekel betrifft. https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)

@RubberDuck1972

kann nur den Kopf schütteln bei deinen Statemens, RubberDuck.. 

unabhängig welchen Beruf man ausübt.., anrotzen lassen muss sich niemand.!!  Dein zitiertes Wikipediageschwafel bzgl Ekelgrenze ist sowas von übber.., als wenn irgendein Gesetz jemanden 'vorschreiben' kann, WANN man sich persönlich zu ekeln hat.. 

sofortige 'körperliche SPÜRBARE Konsequenzen ' für den asozialen Spucker, DAS ist das einzig probate und sinnvolle Mittel, was diese Leute verstehen. 

@signk

Super Idee. Was wird das, Aufruf zur Selbstjustiz? $111 StGB

Jaa... Den Paragraph hab ich gesucht ^^

@Want2beAnonym

Ich bin zwar kein Anwalt, aber der Körperverletzungs-Paragraph ist der Falsche für den beschriebenen Fall.

Guten Morgen 

Dein Verhalten gegenüber Deiner Ärztin ist absolut nicht in Ordnung. Es hat auch nix mit Deiner Angststörung oder dem Wein zu tun. Schlicht und Ergreifend hat das etwas mit "seinen-kopf-nicht-durchsetzen können" zu tun. Ich würde auch mal an meiner Aggression arbeiten, an deiner Stelle! 

Sie hat ihre Gründe warum sie dir bestimmte Medikamente nicht mehr gibt und erst einen Facharzttermin fordert!! Einige Medikamente haben einfach schlimme Nebenwirkungen wo auch ein normaler Arzt irgendwann die Verantwortung nicht mehr übernimmt! 

Ich denke nicht dass jetzt irgendetwas auf dich zukommt. Zumindest nicht Strafrechtlich. Aber das Medikament bekommst du garantiert nicht mehr von ihr und evtl verweigert sie deine Behandlung. Und ehrlich gesagt, hat sie damit recht!! 

Schönen Sonntag und liebe Grüße 

T.

Die Hausärztin darf kein Antidepressiva verschreiben. Dazu musst du zum Facharzt. Da du diese Störung aber sicherlich nicht erst seit 2 Wochen hast, ist dir das bestimmt bekannt.

Ob und wie du bestraft wirst hängt davon ab, ob die Ärztin dich anzeigt. Ruf an, entschuldige Dich.

Doch, auch Hausärzte dürfen Antidepressiva verschreiben.

@Torranto

Mein Hausarzt behauptet das Gegenteil

@miezepussi

Generell dürfen Hausärzte Antidepressiva verschreiben .

Aber...natürlich ist es für den Patienten besser und wichtiger einen Facharzt zu konsultieren . 

Die Hausärztin darf kein Antidepressiva verschreiben

Quatsch! Wieso sollte sie das nicht dürfen?

Ich kann meinen Patienten auch alles verordnen, was ich für angezeigt halte, ob das nun ein AD oder ein BTM ist- das entscheidet immer noch der jeweils behandelnde Arzt - wer denn sonst?

Jeder approbierte Arzt/Ärztin, darf rein rechtlich gesehen jedes Arzneimittel verschreiben. Das heißt ,,nur" Ärzte, die sich nach abgeschlossenem Medizinstudium noch in der Facharztausbildung befinden, dürfen das ebenfalls. Ein Facharzt für Orthopädie müsste aber ggf. vor einem Prüfungsausschuss begründen, warum er seinem/er PatientIn ein Arzneimittel gegen Angststörungen verschreibt.

Hausärzte sind übrigens ebenfalls Fachärzte.