Ab wann gilt eine Heizung als abgenommen?

5 Antworten

Nein. Du brauchst eine Abnahme vom Schornsteinfeger! - normalerweise hätte die Installationsfirma dem Schornsteinfeger eine Bescheinigung schicken müssen, woraufhin letzterer eine Abnahme durchführt.

Geregelt ist das in den entsprechenden Bauordungen der Länder (z.B. für NRW in BauO NW § 43 Abs. 7)

Was meinst du damit? Die Heizung wird bei Inbetriebnahme von der Heizungsfirma gemessen und eingestellt, und vom Schornsteinfeger abgenommen. Dann kommt der Schornsteinfeger jährlich zum Prüfen.. Die Wartung sollte man auch machen lassen..

Obwohl wir nach dem Einzug in unser Haus vor sieben Jahren den zuständigen Bezirksschornsteinfeger informierten, dass wir die Heizung in Betrieb nehmen wollten, haben wir weder eine Abnahmebescheinigung, noch irgendeine "Mängel" - Info bekommen, als die Anlage in Betrieb genommen wurde. Bisher kam der Schornsteinfeger aber regelmäßig zum Prüfen und Kehren und es wurde noch nie etwas an der Anlage beanstantet. Gilt die Anlage also im Schadensfall als "Abgenommen" oder nicht.....

@Fragezeiche01

Haus (und Heizungsanlage) sind vor sieben Jahren neu gebaut worden? Dann würde ich davon ausgehen, dass das ganze damals auch abgenommen wurde. Im Zweifel könnte man den Bezirks-Schornsteinfegermeister aber mal anrufen und dort nachfragen!

abgenommen heißt unmittelbar nach der Instalation der Heizungsbaufirma kommt der Bezirksschornsteinfeger und nimmt die Heizuing ab und gibt seine Freigabe oder auch nicht

wenn der schornsteinfeger schon mehrmals gemessen hat ist sie schon lang abgenommen,der würde sich melden wenn was nicht stimmt

ja, schon, was willst denn sonst damit machen?

außer du hast schon ne behördliche auflage bekommen, dann werden die wohl mehr sehen wollen?

worum geht es dir genau?