3 - 4 Monate Wartezeit auf Arzttermin - ist sowas normal?

17 Antworten

Ist der Termin dringlich wende Dich an Deine Krankenkasse, damit Du dann innerhalb von 4 Wochen einen Termin beim Facharzt bekommst. Allerdings benötigst Du dann dafür ein Überweisung. ( Schon beim Anruf - damit Du die entsprechende Nummer angeben kannst. )

Natürlich ist das zulässig haha😂 wenn alle Termine in nächster Zeit belegt sind dann verlängern die ja nicht einfach ihre Öffnungszeiten damit noch jemand einen schnelleren Termin bekommt. Ich warte beim Pneumologen auch manchmal 5 Monate

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es nicht dringend ist, würde ich an Deiner Stelle den Termin nehmen, der am nähesten frei ist, auch wenn es drei oder vier Monate sind. Wenn Du dann im Sprechzimmer bist, sprichst Du den Arzt darauf an und fragt, wie es denn aussieht, bei Beschwerden oder wenn man nicht so lange warten kann. Diese Info hast Du dann, wenn Du Dich an Deine Krankenkasse wendest und kannst dann sagen, dass Du den Arzt darauf angesprochen hast und er Dir dies oder das geantwortet hat.

Ärzte können nur die Termine vergeben, die sie haben, aber sie halten sich Termine für Privatpatienten frei. Ich finde diese Ausgrenzung dürfte nicht sein und auch nicht, dass es Ärzte gibt, die Kassenpatienten überhaupt nicht annehmen. Die Schere zwischen arm und reich geht langsam und stetig immer weiter auseinander.

Es gibt auch Ärzte ohne Kassenzulassung. Die nur Privatpatienten behandeln.

Die kannst Du über das Kostenerstattungsverfahren auch nutzen.

Dazu musst Du zunächst von 3 zugelassenen Ärzten eine Absage für einen Termin innerhalb angemessener Zeit erhalten.

Wenn Du keinen erhältst, kannst Du der KK schreiben, dass sie Dir einen Termin verschaffen soll. Einen konkreten Termin - nicht den Hinweis, dass Du Dir selbst einen suchen sollst! Denn das hast du ja bereits getan.

Innerhalb von 3 Wochen muss sie das tun.

Wenn Du diesen Termin dann nicht erhältst, kannst Du Dir umgehend einen Termin bei einem nicht zugelassenen Arzt verschaffen.

Dort giltst Du dann als Privatpatientin. In aller Regel sind diese "Privatärzte" nicht so überlastet und es müsste schnell gehen.

Die Rechnung reichst Du dann bei der Krankenkasse ein, die sie erstatten muss.

Das Verfahren ergibt sich aus § 13 (3) und 13 (3a) SGB V:

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/13.html

"Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte"

bitte nicht übersehen !!!

rechnung 100euro - 30euro krankenkasse >>> 70euro selbstbehalt

Kann sein, muss nicht.

Aber gerade deswegen würde ich, an deiner Stelle, die Arzttermine pünktlich einhalten. Wer ständig absagt, braucht den Arzt wohl nicht so dringend...