Wer zahlt die Pflegekosten, wenn man beide Arme gebrochen hat?
Hallo,
mein Freund hat sich beide ELLENBOGENGELENKE gebrochen. Er kommt aus Bosnien und hat hier keine Familie die ihm helfen kann.
Er ist in der Ausbildung und hat keine Zusatzpflegeversicherung.
Er kann nicht alleine essen (nicht mal die Tabletten), trinken, sich waschen....alles eben. Toilette geht mit grösster Anstrengung.
Ich habe bei der KK nachgefragt, die haben gemeint er bekommt keine Hilfe von ihnen.
Mein Resturlaub ist bald aufgebraucht (ich hatte eigentlich was anderes damit vor aber was sollen wir machen?)
Ich muss wieder arbeiten gehen und er sitzt allein zuhause und kann nichts machen :-(
Dazu kommt dass er nervlich fertig ist weil ihn sein Zustand (so auf andere angewiesen zu sein) extrem fertig macht.
Im KKH meinten sie nur sie können mich krankschreiben dass ich ihn versorgen kann. Bei uns in der Firma ist krankschreiben = Entlassung. und ich stehe vor Vertragsende und hoffe auf eine Verlängerung. Unbezahlter Urlaub können wir uns nicht leisten da er schon weniger verdient durch seinen Ausfall.
Nach Bosnien zu seinen Eltern kann er so auch nicht, will er auch nicht wegen der schlechten ärztlichen Versorgung.
Gibt's da echt KEINE Lösung?
Wo kann ich um Hilfe fragen? So dass mein Arbeitgeber das nicht zahlen muss?
4 Antworten
Für solche Fälle, sofern er bei einer Krankenkasse versichert ist, gibt es die Möglichkeit über en § SGB V eine Verordnung über Grundpflege und Behandlungspflege ausstellen zu lassen.
da dies jedoch eine freiwillige Satzungsleistung einer jeden einzelnen Krankenkasse ist, wäre zu erst bei der Kasse an zufragen ob sie diese Satzungsleistung bereitstellen.
da hilft es auch nichts diese Kasse als Schw. zu bezeichnen, es sind eben die Gesetze die von den von uns gewählten Politikern erlassen wurden.
Lange Rede kurzer Sinn und viele sinnlose Beiträge hier.
Gehe zum Hausarzt, lass dir eine Verordnung über Grundpflege, Medikamentengabe und evtl. Heparinspritze ausstellen. Suche dir einen örtl. ambul. Pflegedienst der die Leistungen erbringt.
Lass dir zuvor jedoch eine schriftl. Bestätigung der Kasse geben, dass sie die Kosten übernimmt. Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Kasse ab.
Nun es sind halt MUSS - Leistungen ...daher dann die Paragraphen
Damit man im Zweifel weiss worauf man sich beruft.
Der Hausarzt verordnet die Pflegeleistungen - der Pflegedienst führt diese aus ...
Die KK macht also nix ( ausser zahlen)
Wie so so ungehalten?
Macht einfach das was ich euch geschrieben habe, anstatt hier herum zu heulen.
Hallo,
welche Krankenksase ist es denn? Es gibt unrterschiedliche Satzungen bei den Krankenkassen.
Gruß
RHW
Wie ist der Unfall genau passiert?
Jemand anderes Schuld?
Zusammenhang mit der Ausbildung/Berufsschule?
Hat er eine private Unfallversicherung?
Der behandelnde Arzt soll die Pflege verordnen.
http://www.masgf.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.222176.de
solche miesen schw... bei der KK, da fragt man nach weil man denkt man bekommt die richtige Auskunft und dann wird man mit irgendeinem Stuss abgewimmelt :-(
Es gibt Pflegedienste, dei behandelnde Arzt kann eine Verordnung schreiben, dass diese kommen und helfen. In vielen Gemeinden wird Nachbarschaftshilfe angeboten, geht oft von der Kirche aus.
die Verordnung dazu muss wiederum von der Krankenkasse genehmigt werden. soviel dazu
wie gesagt ich habe gefragt und die meinten sie machen da nix. Gespräch beendet. warum wird im Internet überall mit Paragraphen um sich geworfen wo steht die KK ist verpflichtet was zu zahlen?
Dumme frage auch....WIE soll er es denn machen? die Tabletten schlagen auf den magen, er soll essen, essen kann er aber nicht...ich bin jeden tag 10,5 std aus dem haus wegen der arbeit.