1p-LSD Strafanzeige?
Hallo Leute, bei mir wurden während einer Razzia 18 1p-lsd (Research Chemical) Pappen gefunden. Diese wurden konfisziert und ich vorläufig festgenommen. Meine Frage wäre nun, ob ich mit einer Anzeige rechnen kann oder nicht. Meines Wissens ist diese Substanz nicht im Btmg, Arzneimittelgesetz oder im neuen Npsg gelistet. Vielleicht war jemand schon in der selben Situation.
Danke
4 Antworten
Schwachsinn was hier manche Posten. 1-p ist zwar bald illegal, da geplant wird es ins BtmG aufzunehmen, das sollte allerdings noch bis Ende diesen Jahres dauern vermute ich. Es ist legal. Du hast keine Straftat begangen.
Bitte reiche auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten ein! Danke:) sind ziemlich schwere Straftaten was die Beamten da getan haben.. Freiheitsberaubung (im Amt), ...
was mir dazu einfällt ist der § 29 Abs. 6 BTMG
Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.
Wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft .
Vorausgesetzt die Polizei kann dir nachweisen , das du es als LSD verkaufen wolltest . Ob sie das schaffen ist die frage aller fragen ?
Ansonsten sieht es so aus , das sie dir Strafrechtlich nichts können .
Das wäre denk ich zu sehr spekuliert von der Polizei. Da es sich nicht um LSD handelt, weiß doch auch niemand wie viel man davon nehmen muss um einen Rausch zu erzielen. Vllt sind 18 Stück genau meine perfekte Dosis ( 😂 )
Es ist zwar kein LSD doch entscheidend wird sein , ob man dir nachweisen kann das du es als LSD verkaufen wolltest oder behauptest hattest es sei LSD .
So wird Backpulver zu einer teuren Zutat wenn man es als heroin ausgibt !
Ob man dieses auch gerichtsverwertbar nachweisen kann ist wieder eine ganz andere Nummer !
Auf jeder Pappe steht dick und fett "1P-LSD". Die Polizei hat also keine Chance, lass dich nicht einschüchtern.
http://www.thema-drogen.net/drogen/halluzinogene-drogen/lsd/lsd-geschichte/lsd-verbot/
Das Arzneimittelgesetz arbeitet anders herum: Alles was nicht drinsteht, ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Selbst wenn es im BtMG nicht drinsteht, kann gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen sein.
LSD ist nicht 1P-LSD.
1P-LSD ist ein Research Chemical und unterliegt weder dem AMG noch dem BTMG (gesetzliche Grauzone).
1P-LSD an sich hat keine Wirkung und hat auch gehört nur zu den LSD-Analogen welche ja nicht verboten sind (noch nicht).
1P-LSD wird im Körper aber zu ganz normalen LSD-25 metabolisiert-
Es sollte oder darf kein weiteres verfahren eingeleitet werden gegen den Fragesteller.
*Research Chemical (RC) sind legale "Drogen" die meistens durch kleine strukturelle Änderungen das BTMG überwinden und versuchen das Original best-möglich nachzuahmen, siehe:
RTT => Crack
Win35428 => 7-10x potenteres Kokain
Mephedrone => Ecstasy + Kokain
Spice => hoch-potentes Cannabis
1P-LSD => LSD
ETH-LSD => "potenteres" LSD
U-4770 => 8x potenteres Morphin (Heroin)
W-15 => Fentanyl (10x potenteres Heroin)
6-APB => potenteres MDMA/ Ecstasy
Nahezu alle sind noch legal erhältlich bzw. haben wieder einen neuen Namen.
Der Link macht keinen Sinn
Danke Fehlerfrage! Tolle Antwort 😊
Siehe mal hier: http://leveret-pale.de/legal-highs-rc-und-das-npsg
1p-LSD fällt laute dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs nicht unter das AmG und laut deutschen Recht nicht unters BtmG. Dir wird nix passieren.