19 Jährige wird von Mutter geschlagen, was kann man in dem Alter tun?

20 Antworten

es gibt doch bestimmt in jeder stadt eine erziehungsberatungsstelle, an die man sich wenden kann. dort könnte deine freundin einen termin machen und mit den beratern über ihre situation sprechen. die stehen natürlich unter schweigepflicht. und sollte deine freundin sich doch dazu durchringen, auszuziehen, kann sie über das jugendamt bestimmt hilfe bekommen... auch finanziell.

Vielleicht kann sie sich entscheiden mal in eine WG zu ziehen, oder ihr zieht zusammen, zwischen schlagen und schlagen gibts auch Unterschiede, das ist vielleicht auch ein Generationsproblem und eine gesunde "Watschn" hat noch keinem geschadet!

Naja, das denkt sie sich auch. Aber Sachen werfen und es nicht bei einem Klatscher belassen sondern mehrmals draufhauen, ist doch keine gesunde Erziehungsmaßnahme?

@schweresHerz

schlagen hat immer was mit erniedrigung für das opfer zu tun!!!!!!!!!!!!!!

Interessant, wie leichtfertig einige Zeitgenossen die Anzeige ansehen. Können sich diese Leute nicht in das Mädchen hinein versetzen? Wer erstattet leichtfertig Anzeige gegen seine Eltern? Mir fehlt in dem Bericht ein Hinweis darauf, wann und wie es zu Streitigkeiten kommt. In welcher Situation gibt es Streit? Sind es bestimmte Themen? Ohne dieses Wissen lehne ich so einfach eine Anzeige ab. Vielmehr rate ich dazu, dass im Normalfall alle Beteiligten an einen Tisch kommen und sich mit dem Problem auseinander setzen. Zu diesem Kreis gehören unbedingt der Vater und der Freund. Am sinnvollsten wäre es dann, wenn ein von Eltern und Mädchen akzeptierter kompetenter Freund da wäre, der die Diskussion leiten könnte. Falls das nicht der Fall ist, müsste man zuerst die Vereinbarung treffen, dass das Gespräch ruhig, d.h. ohne Schreierei, sachlich geführt wird. Ob die Parteien gesprächsfähig sind kann ich nicht beurteilen, jedenfalls ist das die beste Form. Eine Anzeige würde ich zunächst ausschließen.

Sie kann ihre Mutter anzeigen und sie hat das Recht unter diesen Umständen auszuziehen. Ihre Mutter muß dann für sie den Unterhalt zahlen.

Sie sollte sich dringend an eine Beratungsstelle wenden, damit sie Hilfe bekommt und aus der Elternwohnung ausziehen kann.

Anzeige bei der Polizei wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung durch den Vater! Der hat ja nicht reagiert sondern zugesehen. Jugendamt einschalten, das ist noch mindestens zuständig bis zum 21 Lebensjahr. Und wenn sie sich dort nur beraten lässt, um zu erfahren, welche Schritte sie für sich einleiten kann/muss. Rasu sollte sie im eigenen Interesse auf jeden Fall von zu Hause. Bafög bekommt sich ganz bestimmt auch, wenn sie es beantragt. Und zum Studium kann sie doch ins Wohnheim ziehen. Da ist sie auch nicht alleine und wird sehr schnell Kontakte schließen.