Darf die Aok RÜCKWIRKEND kündigen?

4 Antworten

Hallo,im letzten Jahr bin ich bei meinen Eltern ausgezogen mit 19 Jahren und war über die Familienversicherung bei der AOK Krankenversichert.

Das alleine ist zunächst unerheblich.

Nun wurde der Mann meiner Mutter 9 Monate später angerufen und ihm wurde gesagt ich sei seit September letzten Jahres nicht mehr Versichert.

"Der Mann meiner Mutter" bedeutet hier wohl soviel wie Dein Stiefvater. Bei Stiefkindern ist eine FamV auch möglich, unterliegt aber besonderen Bedingungen. Und: Informiert wird hier überhaupt nur der Versicherte (soweit über 18J und nicht unter Betreuung stehend).

Außerdem habe ich im Januar noch eine Bestätigung von der Krankenkasse eingeholt das ich Krankenversichert bin.

Möglich - nur ist ausschlaggebend für jeden Bescheid die Faktenlage zum Zeitpunkt der Ausstellung ebendieses Bescheides. Werden erst zu einem späteren Zeitpunkt Umstände bekannt, die die dem Bescheid zugrundeliegende Bewertung beeinflussen, kann der Bescheid auch rückwirkend innerhalb der Verjährungsfristen jederzeit aufgehoben und abgeändert werden.

Da ich ausgezogen bin, meint die Krankenkasse ich sei als Stiefkind nicht mehr in der Versicherung.

Das ist gegebenenfalls möglich. Stiefkinder sind zwar grundsätzlich in der FamV einschließbar, jedoch endet diese Option, wenn derjenige Elternteil, welcher den überwiegenden Unterhalt leistet, selbst nicht (mehr) Mitglied der GKV ist. Und vermutlich dürfte der Zeitpunkt des Auszugs genau der Zeitpunkt sein, ab dem der leibliche Vater den überwiegenden Teil des Unterhalts erbracht hat. Dann ist die FamV automatisch beendet, und wird durch die obligatorische Anschlussversicherung gem. $ 188 Abs. 4 SGB V ersetzt. Eine andere Begründung könnte darin bestehen, dass Dein Vater in 2014 die JAEG von € 4462,50 überschritten hat; auch dann ist eine FamV des Stiefkindes nicht mehr möglich.

Kann die AOK 9 Monate später einen Bescheid rausschicken, dass ich nicht mehr Krankenversichert bin seit letztem Jahr

Ja. S.o.

und Rückzahlungen verlangen?

Rückzahlungen sehe ich hier nicht, wohl aber schuldest Du ggfs. als eigenständig Versicherte der AOK die Beiträge von 09/2014 bis 0/2015. Dieser Zahlpflicht könnte nur entgegengewirkt werden durch Nachweis einer anderweitigen Absicherung. 

Siehe dazu http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93786.html

Hallo,

ist die Mutter selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?

Ist der Stiefvater selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?

Ist der leibliche Vater selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?

Wie wird aktuell der Lebensunterhalt bestritten: Höhe der eigenen Einnahmen? Zahlungen in welcher Höhe durch wen? Wer lebt noch im Haushalt? ...

Gruß

RHW

Clara1128 
Fragesteller
 08.05.2015, 07:37

Meine Mutter ist mit in der Familienversicherung ihres Mannes. Und mein Vater Privatversichert, soweit ich weiss. 

Ich habe bloß einen Aushilfsjob und Kindergeld. Aber mir geht es nur darum ob die AOK rückwirkend kündigen darf und dann noch Geld einfordern darf. Immerhin habe ich alles angegeben und gemeldet und es war deren Fehler. 

RHWWW  08.05.2015, 18:02
@Clara1128

Falls der leibliche Vater Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein sollte, kann man sich dort kostenlos familienversichern. Die kostenlose Familienversicherung bei der bisherigen Krankenkasse endet, wenn die Voraussetzungen entfallen, ggf. auch rückwirkend. Ob das rechtens ist, kann nicht beurteilt werden, da wichtige Angaben fehlen. Ob auch rückwirkend Beiträge angefordert werden dürfen, ist rechtlich nicht so einfach zu beantworten. Am besten diese Stelle kontaktieren: patientenberatung.de

Wovon lebst du denn? wenn du gearbeitet hast, wärst du doch selbst versicherungspflichtig gewesen. Oder wurde dir damals diese "Auskunft" nur gegeben, weil du falsche Angaben gemacht hast? Wusste die KK dass du den Haushalt des Stiefvaters verlassen hast?

Clara1128 
Fragesteller
 08.05.2015, 07:34

Ich habe meine ummeldung dort abgeben. Ich habe einen Aushilfsjob im moment wohne ich bei meinem Freund da reicht der Job und das Kindergeld. 

Die AOK wusste durch die ummeldung das ich den Haushalt verlassen habe. 

Wie ist dein Status? Was machst du zur Zeit?

Clara1128 
Fragesteller
 07.05.2015, 14:18

Ich bin noch Schülerin und arbeite als Aushilfe