Zahnarzt verweigerte die Behandlung?
Hey,
meine Zahnärztin hat sich heute geweigert mich zu behandeln. Ich wollte fragen, ob dies rechtens ist. (Österreichisches Gesetz)
Vorausgegangen war, dass ich der Zahnärztin mitgeteilt habe, dass sie ihre Aufklärungspflicht verletzt hat, da sie mich weder über Behandlungsvorgang noch Kosten informiert hat.
Ich war bei der Zahnärzin seit Mai in Behandlung und ertrage seit Mai entsetzliche Schmerzen. Mein einziger Antrieb war die Hoffnung, dass ich ab heute schmerzfrei werde.
Die Ärztin hat aber während dem Termin einfach gesagt, ich soll mir einen anderen Zahnarzt suchen und bat mich die Ordination zu verlassen.
War dies rechtens? Wenn nein, wie kann ich dagegen vorgehen? Über einen Monat mit entsetzlichen Schmerzen leben ist nämlich kein Spaß und dank der Zahnärztin konnte ich mir auch keinen Ersatztermin bei einem anderen Arzt ausmachen.
7 Antworten
Ein Zahnarzt hat das Recht, eine Behandlung abzulehnen, wenn es kein Notfall ist. Lediglich Notfälle müssen behandelt werden. Ob die Zahnärztin wirklich eine ist, kannst du dich bei deiner Krankenkasse beschweren. Das wird unter anderem dann auch geprüft. Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig, als einen anderen Zahnarzt zu suchen. Ich kenne nur weinen Fall, wo mein Onkel einen Patienten die Behandlung verweigerte. Der Patient nannte ihn 30 Minuten vorher auf der Straße "blöder Esel!" In der Praxis meinte im Gegenzug mein Onkel dann: "Sie haben keine Lebensgefahr, nur Zahnschmerzen, dann besuchen Sie einen meiner Kollegen." Ein Zahnarzt kann also weitgehend seine Patienten auswählen.
Keiner mag Klugscheißer und am unbeliebtesten sind Klugscheißer, die mit Gesetzestexten wedeln.
Zusätzlich hast Du eine sehr unglückliche Art zu kommunizieren. Man kann alles jedem sagen, wenn man die Worte weise wählt. Da ist bei Dir ein größeres Defizit. Lerne aus dem Vorfall und übe!
Mensch, fühlst du denn emotional gar nichts? Der Zahnärztin geht's offenbar anders. Normalerweise haben Menschen auch Emotionen, die sie zu einer bestimmten Entscheidung bzw. Handlung bewegt. Nach menschlichen Gesichtspunkten ist die Entscheidung der Ärztin verständlich.
Es steht jedem Arzt zu einen Patienten abzulehnen, sowie es dir zusteht, jeden Arzt zu konsultieren. Sicherlich, hatte sie ihre Gründe. Eine Belehrung anderer Personen ist selten Positiv. Miteinander nicht Gegeneinander.
Österreich hat sicherlich andere Gesetze als Deutschland. Daher, kann ich nur für deutsches Recht bezugnehmend auf die VO antworten.
Alles Gute
Ich kenne es auch so, dass Ärzte Patienten durchaus ablehnen können. So wie Du die Situation schilderst, kann ich mir vorstellen, dass sie Deine Bemerkung nicht gut fand und deswegen die Behandlung abgebrochen hat. So richtig nachvollziehen kann ich das nicht. Aber das tut auch nichts zur Sache. Ärzte sind halt auch nur Menschen, die auf solche Aussagen negativ reagieren können. Habe ich selbst schon etliche Male selbst erlebt, ich gehöre zu den Patienten, die sich u.a. nicht alles gefallen lassen und auch einen gewissen Respekt von Ärzten erwarte. Ich wäre an Deiner Stelle, ehrlich gesagt noch froh, dass sie die Behandlung abgebrochen hat, denn auch habe ich schon erleben müssen, dass die Art und Weise bei der Behandlung nach einem solchen Vorfall nicht mehr besonders angenehm (zwischenmenschlich gesehen) bzw. unprofessionell (extra Schmerzen zufügen oder absichtlich einen Schaden verursachen) wurde.
Du kannst Dir übrigens gegebenenfalls helfen lassen bei der Terminsuche über die Krankenkasse.
Alles Gute!