Zahnarzt Abrechnungsbetrug wo anzeigen?

2 Antworten

Dein ZA hat einen Heil- und Kostenplan über 3500.- € bei deiner Kasse eingereicht. Die Kasse hat den HKP genehmigt.

Jetzt meine Frage: Woher weißt du, dass dieser HKP einschließlich der dazugehörenden Rechnungen vom zahntechnischen Labor bei der Kassenzahnärztlichen Vereinig (KZV) deines Bundeslandes zur Abrechnung eingereicht wurde, die KZV den HKP nach sachlicher Prüfung an deine KK weitergegeben hat, und die KK dem Zahnarzt den Anteil an den Gesamtkosten, den die KK als Zuschuß bezahlt, nach Prüfung durch die KZV über diese an den ZA ausbezahlt hat?

Was auch nicht klar ersichtlich ist: um eine TK-Prothese anzufertigen braucht es mehrere Arbeitsschritte, d. h. für dich mehrere Termine. Wurde denn die neue Prothese bis zum Einsetzen angefertigt? Oder wurde die Behandlung abgebrochen? Wenn ja, von dir oder vom ZA? Wenn die Behandlung abgebrochen wurde, kann der ZA von den Kosten wiederum nur einen Teil abrechnen, und muss dies der KK gegenüber begründen.

Das geht aus deiner "Story" nicht hervor.

Um zu betrügen, hätte der ZA die Unterstützung zumindest des Zahntechnikers, dessen Mitarbeitern und seinen eigenen Mitarbeitern benötigt. Da die KK von der Gesamtsumme höchstens die Hälfte bezahlt - die andere Hälfte wäre dein Eigenanteil, sind wir bei einer Summe von geschätzt 1700,50 €. Du glaubst nicht im Ernst, dass der Zahnarzt es für diese Summe riskiert, seine Kassenzulassung zu verlieren, und alle Beteiligten eine Strafanzeige wegen Betrugs.

Da deine KK gesetzlich verpflichtet ist, mit den Beiträgen ihrer Mitglieder sparsam und wirtschaftlich umzugehen, kannst du sicher sein, dass deine KK den ZA um eine Stellungnahme gebeten hat. Da der ZA nicht Vertragspartner der KK ist, wird er in diesem Fall die KZV einschalten. Du kannst also sicher sein, dass sowohl die KK als auch die KZV der Sache nachgegangen sind. Als Ergebnis hast du die Zusage bekommen, dass ein anderer ZA einen neuen HKP erstellen kann, den du bei deiner KK einreichst.

Sollte die KK dem Zahnarzt bereits einen Teil der Summe ausbezahlt haben, und hat der ZA nicht darlegen können, warum er die Behandlung abgebrochen hat, dann hat die KK das Geld zurückgefordert. In dem Fall verliert der ZA nicht nur das Honorar für seine erbrachten Leistungen, sondernbezahlt die Rechnung des Zahntechnikers aus eigener Tasche.

Dass der ganze Vorgang mit Stellungnahmen und Fristsetzungen 1 Jahr gedauert hat, ist unter diesen Umständen zu erwarten.

Dass deine alte Prothese Mängel hat, ist nachvollziehbar. Du hättest ansonsten keine neue Prothese anfertigen lassen müssen. Dazu braucht man keinen Gutachter.

Wenn der ZA die alte Prothese repariert hat, wird sie so unbrauchbar gewesen sein, dass du sie nicht in der Übergangszeit bis zur neuen Prothese tragen konntest. Dieser Vorgang ist so üblich, damit du nicht mehrere Wochen ohne Prothese auskommen musst. Die alte Prothese dient als provisorische Versorgung; dass sie nicht (gut) passt ist unter diesen Umständen zu erwarten.

Normalerweise wird eine solche Reparatur genau wie die Neuanfertigung abgerechnet, nur muss eine Reparatur nicht vorher von der Kasse genehmigt werden. Auch in diesem Fall wäre ein Teil von der Kasse übernommen worden, den Rest hättest du selbst zahlen müssen. Dass der ZA dir für die Reparatur offensichtlich keine Rechnung über deinen Eigenanteil gestellt hat (sonst hättest du dich sicher über die Abzocke beschwert), ist völlig unüblich. Er wird seinen Grund gehabt haben.

Ausser dass du jetzt 1 Jahr mit einer schlecht sitzenden (?) Prothese auskommen musstest, ist dir kein weiterer (finanzieller) Schaden entstanden. Solltest du die Sache weiter verfolgen wollen, wirst du dir einen Anwalt suchen müssen, der eine Privatklage einreicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Einfaltsreich 
Fragesteller
 13.12.2021, 00:06

Hallo und danke für die Antwort! Zu dem Problem,,Verstoß gegen den Facharzt Standard/Rechnungsbetrug´´ möchte ich noch etwas hinzufügen! 1. Erhielt doppelten Fest Zuschuss/Härtefall! Habe nichts hinzu zahlen müssen! 2. Der Zahnarzt hat die exakte Summe von 3423,28 abgerechnet/einkassiert! Dies steht auch in meiner Patienten App der KK! 3. Es ist so meine perfekte erste „alte’‘Zahnprothese erhielt ich im 12/2019 die ich im 05/2020 beim Zahnarzt lies da die OK Prothese nicht mehr passte anhand eines Kippzahnes!Übrigens darüber und überhaupt allgemein wurde ich nicht aufgeklärt! Jedenfalls sollte die Meinung des Zahntechniker in Süddeutschland eingeholt werden, was zu machen ist! Eine Antwort kam nie, stattdessen musste ich 2020 fünf Monate ohne Zähne leben! Kein Provisorium kein gar nichts und der Zahnarzt war nie zu sprechen! Nur seine Helferinnen die mich immer mit verschiedenen Ausreden abwimmeln wollten/sollten waren zum Teil auch noch unverschämt und unfreundlich!Befinde mich seitdem im schlechten Gesundheitszustand! Der Zahnarzt regelte die Sache für mich mit der Krankenkasse die alle Kosten für eine Neuanfertigung eine Zahnprothese genehmigten und Übernahmen! Dann Ende 09/2020 Erhielt ich meine Zahnprothese, aber keine neue sondern meine alte Zahnprothese! Dies bestätigte der Zahnarzt im Beisein meines Zeugen und seinen vier Helferinnen! Er war sichtlich sehr nervös, unfreundlich und einschüchternd!Für mich war klar dort nie wieder hin zu gehen! Danach war ich bei einem Gutachter der Mängel feststellte! Das war 10/2020! Das war’s!Die KK unternahm nichts weiter! Zahnärztekammer, kassenzahnärztliche Vereinigung, Bundeszahnärztekammer,GKV Spitzenverband, Kölner Gesundheitsladen, MDK, Beratungsstellen usw. unternahmen oder unterstützten mich ebenfalls nicht! Sie alle ignorieren auch meinen Hinweis auf falsche Zahnarztabrechnung! Auch Anwälte hatten leider kein Interesse an dem Fall und gaben mir höchstens einen Tipp! Nun habe ich mich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gewand,die nun die KK und Kassenzahnärztliche Vereinigung kontaktieren wollte! Meine letzte Hoffnung nach zahlreich verschickten E-Mails und Telefonaten an vielen Stellen mit hohem Kraftaufwand! Natürlich habe ich keinen finanziellen Schaden aber einen erheblichen seelischen Schaden und großes Misstrauen gegenüber Ärzte und KK usw.!! Liebe Grüße

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Die Zahnärztekammer.

mariontheresa  03.12.2021, 22:54

Die Zahnärztekammer ist in dem Fall nicht zuständig, da es sich um ein Problem mit der gesetzlichen Krankenkasse handelt. Zuständig ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes.

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