Verordnung von Krankenhausbehandlung als Kopie?
Ich habe eine Verordnung von Krankenhausbehandlung bekommen und sollte diese zwecks Kostenübernahme an meine Krankenkasse schicken,dass habe ich gemacht.
Jetzt habe ich die Verordnung von Krankenhausbehandlung zurückerhalten,allerdings nur als Kopie.
Reicht die Kopie für das Krankenhaus oder wird das Original benötigt?
2 Antworten
Es muss auf der Einweisung (auf der Rückseite) ein Stempel der Krankenkasse sein. Allein der Stempel bedeutet die Kostenübernahme.
Hallo,
viele Krankenkassen scannen inzwischen die eingehende Post. Auf der Krankenhausverordnung ist dann ein Vermerk, z.B. "digitalisiert durch ...". Dann gilt dieses Schreiben als Original. Ggf. beim Krankenhaus anrufen und nach einer verbindlichen Auskunft fragen, was dort akzeptiert wird. Name des Gesprächspartners und Datum und Uhrzeit des Gesprächs notieren.
Gruß
RHW
Ich habe einen mit-kopierten Stempel auf der Kopie.Also reicht die Kopie?
Vielen Dank.