Unfall verursacht und keine Haftpflichtversicherung - übernimmt die Krankenkasse?
Eine Bekannte von mir hatte mit dem Rennrad einen kleinen Unfall, und zwar ist sie bei einer kleinen Ablenkung (anderer Rennradfahrer überholte) auf ihren Vordermann aufgefahren, sodass es zu einem Sturz kam. Passanten riefen den Krankenwagen, woraufhin auch die Polizei erschien, den Unfall aufnahm und meine Bekannte als "Unfallverursacherin" feststellte. Der Krankenwagen brachte die beiden ins Krankenhaus, wo ihre Schürfwunden und Prellungen behandelt wurden.
Nun bekam sie die Rechnung über die Krankenwagenkosten (800 Euro) und es ist zu befürchten, dass sie auch für die Behandlungskosten belangt wird. Wäre sie haftpflichtversichert, würde Ihre Haftpflichtversicherung das ja übernehmen. Sie hat aber keine Haftpflichtversicherung. Kann die Krankenkasse die Transport- und Behandlungskosten trotzdem übernehmen? Was kann man tun, ohne gleich Anwalts- und Gerichtsprozesskosten noch zusätzlich zu tragen?
3 Antworten
Hallo,
zunächst zahlt die jeweilige Krankenversicherung der verletzten Person die Behandlungskosten (inkl. Krankenwagen).
Die Krankenversicherung prüft dann, ob es einen Verursacher für die Verletzung gibt (der eigene Versicherte ist dabei nie Verursacher). Die Krankenversicherung schickt dann dem Verursacher eine Rechnung der Kosten (ggf. auch der Verletzte selbst, z.B. Fahrradreparatur oder beschädigte Kleidung).
Dann kann man selber schauen (mit oder ohne Anwalt), ob der Verletzte selbst auch eine Teilschuld trägt. Wenn man sich nicht einigt, entscheidet ggf. ein Gericht.
Gruß
RHW
Welche Krankenkasse sollte das bezahlen? Wenn es die Krankenkasse der Verunfallten bezahlt, wird sie diese Kosten vom Unfallverursacher einfordern. Als Versicherte würden bei der Notaufnahme des Krankenhauses unrein Pauschalbetrag von ca 80 Euro zu zahlen. Da aber in diesem Fall diese Kosten vom Unfallverursacher zu zahlen sein wird, kann nach “Privat“ abgerechnet werden, dann wird sich der Betrag vervielfachen. also unter 1000 Euro wird die (berechtigte) Forderung nicht liegen.
Die Kosten der Behandlung der eigenen Unfallfolgen werden von der eigenen KK übernommen.
Für die Kosten der Behandlung des anderen Radlers wird sie aufkommen müssen, auch für den notwendigen Krankentransport.
Das ist ein schönes Beispiel, warum seitens der Versicherer immer wieder auf den Sinn und die Nötigkeit einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung hingewiesen wird. Meiner Meinung nach sollte dies gesetzlich verpflichtend sein, genau wie bei der Autofahrer-Haftpflichtversicherung.
Die eingesparten Versicherungsbeiträge kann sie nun für die Bezahlung der Forderungen einsetzen. Sich jetzt zu weigern diese zu begleichen, und somit auch noch Anwalts-/Gerichtskosten auszulösen, würde dem ganzen unvernünftigen Geschehen die Krone aufsetzen. Wenn Sie das Geld nicht hat, wird sie sich einen Kredit aufnehmen müssen.