Selbstentlassung aus dem Krankenhaus

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Hallo Gerda,

das richtet sich nach den Krankheiten. Wenn der Patient 2 mal wegen der gleichen Geschichte im KH war ist das Gut Möglich das es Ärger gibt. Die KK kann den Patienten ja zur Last legen das er den Behandlungserfolg beinträchtigt hatt durch seine Selbstentlassung und die Krankheit dadurch nicht richtig ausheilen konnte. Anders ist es wenn der Patient selisch krank ist was dann nach zu weisen wäre ( Unzurechnungsfähig)

Liebe Grüße

S....