"Grünes Rezept"- Erstattung der Krankenkasse auch bei Homöopathie?

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Homöopathika gelten als nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Seit 2012 dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, sogenannte OTC-Arzneimittel, erstatten.

Bemerkenswert ist, dass die Krankenkassen vor allem die Kosten für homöopathische und anthroposophische Präparate sowie pflanzliche Arzneimittel übernehmen. Andere OTC-Arzneimittel werden in der Regel nur für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren erstattet.

Nicht-pflanzliche OTCs für Erwachsene werden so gut wie nie erstattet. Ob das Traumeel von deiner Kasse also anerkannt wird, musst du einfach prüfen lassen. Es hat ja einige pflanzliche Bestandteile - allerdings auch noch andere, die allerdings in homöopathischer Dosis (die man vergessen kann).  Die meisten Krankenkassen fordern für die Erstattung der Medikamente ein ärztliches Rezept. Dieses muss der Versicherte zusammen mit der Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.
Der Umfang der Satzungsleistungen beträgt pro Versichertem in der Regel zwischen 80 und 150 Euro im Jahr. Bei vielen Kassen müssen die Versicherten zuzahlen.

Deshalb: Einfach einmal zur Erstattung zusammen mit dem Rezept einreichen und prüfen lassen.

Bestimmte Medikamente erstattungsfähig

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Patienten weiterhin die Kosten für bestimmte rezeptfreie und auch homöopathische Medikamente. Dazu zählen etwa Aspirin zur Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall bei Herzerkrankungen sowie Iodid bei Schilddrüsenerkrankungen. Auch einige pflanzliche Heilmittel wie Johanniskraut bei Depressionen, Mistel bei Krebs und Ginkgo-Bilobablätter-Extrakt bei Demenz sollen den Patienten gezahlt werden. Außerdem werden Mittel aus der Homöopathie und Anthroposophie insoweit zur ärztlichen Verordnung zugelassen, wie sie andere Mittel aus der Sonderregelung bei der Behandlung ersetzen.

Im Zuge der Gesundheitsreform werden nicht verschreibungspflichtige Präparate in der Regel nicht mehr erstattet, sondern müssen von den Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Der Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Patienten verständigte sich auf eine Ausnahmeliste von 36 Wirkstoffen mit daran gekoppelten schwer wiegenden Erkrankungen. Die jeweiligen Mittel müssen bei solchen Erkrankungen zur Standardtherapie gehören.

Aus rechtlichen Gründen der «Therapievielfalt» sah sich der Ausschuss dazu veranlasst, auch die wegen fraglicher Wirksamkeit umstrittenen Mittel der Homöopathie und Anthroposophie zur ärztlichen Verordnung zuzulassen. «Das war keine Entscheidung aus fachlich-wissenschaftlichen Gründen.» Die Entscheidung bedeute aber auch «keinen Freibrief für die Homöopathie».

Quelle: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/gesundheitsreform/gesundheitsreform-regeln/homoeopathische-mittel/

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Hallo,

grds. werden Arzneimittel, die auf einem grünen Rezept verordnet wurden, nicht erstattet.

In den Satzungen der Krankenkassen können aber seit einigen Jahren Erstattungsregeln vorgesehen werden. 

Wenn auf der Internetseite der Krankenkasse eine Erstattungsmöglichkeit vorgesehen ist, die Rezepte im Original , die Bestätigung der Apotheke über den gezahlten Preis (im Original) und die Bankverbindung an die auf der Internetseite genannte Adresse senden. Zur Sicherheit vorher Kopien erstellen.

Gruß

RHW