Grippeschutzimpfung - mit und ohne Einverständniserkläruung - Unterschied?
Hallo,
ich habe vorige Woche eine Grippeschutzimpfung vom Hausarzt erhalten.
Meine Frau hatte heute eine erhalten (beim Betriebsarzt) und musste dafür eine Einverständniserklärung unterschreiben.
Ich musste dies beim Hausarzt nicht.
Gibt eine qualitative oder medizinische (oder rechtliche) Unterschied zwischen diesen beiden Impfungen mit und ohne Einverständniserklärung seitens des Patienten?
Die Impfung wurde auch bei ihr- im Gegensatz zu mir- nicht in den Impfpass eingetragen- obwohl sie diesen vorzeigte.
Danke für die Antworten…
1 Antwort
Vor jeder Impfung ist der impfende Arzt verpflichtet, den Impfling über den Zweck der Impfung, die normalen Impfreaktionen und möglichen Nebenwirkungen aufzuklären. Die Aufklärung erfolgt in aller Regel mündlich, muss aber vom Arzt in der Patientenakte dokumentiert werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung des Impflings ist nicht erforderlich, sichert den impfenden Arzt aber besonders ab. Die rechtlich verbindliche Einverständnis des Impflings erfolgt i.d.R. durch Duldung der Impfung.
Die Impfung selbst muss mit Namen des Impflings, Datum, Impfstoffnamen und Chargennummer dreifach dokumentiert werden:
in der Patientenakte
in der Impfkladde der Praxis bzw. des Arztes ("Impfordner")
im Impfpass des Impflings; wenn kein Impfpass vorhanden ist, muss ein neuer Impfpass oder eine Einlegekarte ausgestellt werden