Führt eine leichte Bewegungseinschränkung im Ellenbogen sofort zur Dienstuntauglichkeit bei der Polizeiärztlichen Untersuchung?

3 Antworten

Kommt es aus einer Krankheit, wirst du wegen der Gefahr der Frühpensionierung nicht in den Beamtendienst aufgenommen.

Schon alleine bei den Bewerbungsunterlagen müssen alle bestehenden Krankheiten und Verletzungen angegeben werden und mit einem ärztlichen Gutachten belegt.

Danach wird aussortiert.

Lg

ich kann ihn nur nicht so ganz so weit anwinkeln.

dann lasse es doch auf die ärztliche Tauglichkeitsprüfung ankommen.