Führt eine leichte Bewegungseinschränkung im Ellenbogen sofort zur Dienstuntauglichkeit bei der Polizeiärztlichen Untersuchung?
Guten Abend liebe Community,
ich (W19) habe schon seit längerem den Wunsch eine Ausbildung bei der Polizei zu machen. Allerdings ist mir durch Recherche aufgefallen, dass unter den Polizeiärztlichen Ausschlussgründen von Bewegungseinschränkungen in den Gelenken gesprochen wird.
Nun ist es so, dass ich mir 2008 nach einem Sturz den Ellenbogen gebrochen hatte und dieser operiert werden musste. Ich habe seitdem leichte Bewegungseinschränkungen im Ellenbogen. Ich kann ihn gut strecken und in alle Richtungen bewegen, betätige mich regelmäßig sportlich damit und habe sonst auch keine Probleme (wie Arthrose o.ä) ich kann ihn nur nicht so ganz so weit anwinkeln.
Ich habe jetzt oft viel drüber gelesen, dass es dennoch immer auf die Beurteilung des Arztes ankommt. Das bringt mich allerdings etwas durcheinander. Wird man sofort ausgeschlossen oder ist es trotzdem möglich eine Chance zu bekommen. Vielleicht kennt sich ja einer von Euch mit diesem Thema aus oder hat schonmal gleiche Erfahrungen gesammelt.
Bitte nur antworten, wenn ihr Ahnung darüber habt :)
Vielen Dank schonmal im Voraus und LG!
3 Antworten
Kommt es aus einer Krankheit, wirst du wegen der Gefahr der Frühpensionierung nicht in den Beamtendienst aufgenommen.
Schon alleine bei den Bewerbungsunterlagen müssen alle bestehenden Krankheiten und Verletzungen angegeben werden und mit einem ärztlichen Gutachten belegt.
Danach wird aussortiert.
Lg
ich kann ihn nur nicht so ganz so weit anwinkeln.
dann lasse es doch auf die ärztliche Tauglichkeitsprüfung ankommen.