Dürfen Eltern die Herausgabe der Krankenkassenkarte und Arztbesuche des volljährigen Kindes verweigern?

4 Antworten

Dann wende sich Person X an die KK und bitte um Erstellung einer Ersatzkarte, das die Erstkarte verloren gegangen sei. Man bitte um Versendung unter Anschrift XY.

Alles machbar.

Ansonsten kann das ehemlige Pflegekind "jederzeit" ausziehen, soweit keine gesetzliche Betreuung ( speziell durch die ehemaligen Pflegeeltern ) besteht.

Die Krankenkassenkarte muss man immer bei sich tragen, die dürfen die Herausgabe nicht verweigern. wenn er auf der Straße umkippt und der Rettungsdienst kommt und keine Krankenkassenkarte findet, wird es richtig teuer.

Bei sowas werde ich immer Stinksauer. Ich würde diese tollen Pflegeeltern melden. Du hast völlig Recht.......die Karte muss man mitführen.

1

Er ist volljährig, und wenn er nicht gerichtlich Entmündigt ist, darf er über seine Krankenkassenkarte frei verfügen. Ohne Entschuldigung / Krankschreibung kann er seinen Arbeitsvertrag verlieren.

Das sehe ich auch so. Tolle Pflegeeltern..........Ich würde sie Melden.

1

Wenn ich sowas lese werde ich Stinksauer..........was für Menschen sind das eigentlich ? Das kommt einer Straftat gleich. Warum machen die das ? Was haben die davon ? Das muss doch ein Grund haben. Kannst du etwas dazu schreiben ? Kannst du da etwas helfen ? Warum mich das nicht kalt läßt ? Bin durch OP-Pfusch zum Rentner geworden und habe immer Hilfe und Zuspruch bekommen und keiner hat mich fallen lassen und dann ließt man sowas. Sehe gerade das er Pflegeeltern hat. Da muss man doch was machen können.