Besuch vom Amtsgericht - warum?
Meine Freundin pflegt ihren pflegebedürften Ehemann zu Hause. Bisher hatte sie schon zweimal Besuch vom Amtsgericht, einmal angekündigt und einmal nicht angekündigt. Leider hat ihr niemand erklärt, warum und wieso. Kann mir das mal jemand erläutern? Ich würde dass auch gern wissen, falls in meiner Familie mal so etwas passiert, dass jemand ganz plötzlich nicht mehr entscheiden, sprechen, sich mitteilen kann. Vielen Dank schonmal für die Hilfe
3 Antworten

gibt es evtl.andere angehörige die "denken"das es dort nicht mit rechten dingen zugeht,denn ein amtsgericht kommt niemals von allein,irgend jemand muß sie beauftragt haben,aber der einfachste weg herauszufinden weshalb sie da sind wäre zu fragen,man läßt doch nicht einfach jemand in seine wohnung ohne den anlaß zu erfragen,

Ihr Mann wurde direkt von der Reha nach Hause gebracht. Die dortige Ärztin hatte vehement versucht, meine Freundin zu einer Unterbringung in einem Heim zu überreden, zu dem sie private Kontakte pflegte und war äußerst erbost, als meine Freundin dies mehrfach und deutlich ablehnte. Wahrscheinlich hat sie ihr das Amtsgericht auf den Hals gehetzt.

Ich vermute, daß Deine Freundin einen Betreuungsantrag gestellt hat:
Wenn die körperlichen und/oder geistigen Kräfte nachlassen, fällt es oft schwer, die im täglichen Leben anfallenden Dinge wie gewohnt zu erledigen.In dieser Situation kann von Amts wegen oder auf Antrag eine Betreuung eingerichtet werden.
Der Betreuer oder die Betreuerin hat die Aufgabe, ganz oder teilweise die anfallenden Angelegenheiten für die betroffene Person zu erledigen, wenn diese selbst durch die vorhandenen Einschränkungen dazu nicht mehr in der Lage ist.
Eine solche Betreuung kann z. B. für folgende Teilbereiche eingerichtet werden:
•ärzliche Versorgung •Vermögensangelegenheiten •Behördenangelegenheiten •Wohnungsangelegenheiten
Die Betreuung kann von einer Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld, oder, wenn das dem zu Betreuendem angenehmer ist, von einem Berufsbetreuer durchgeführt werden. Berufsbetreuer arbeiten im Betreuungsverein, Adressen erhält man beim Amtsgericht.
Ein Betreuungsantrag wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
http://www.sen-info.de/regional/geldern/barrierefrei/gesundheit.html


Teile doch bitte mal den Anfang des Aktenzeichens mit, anhand dieses kann man doch genau sehen um was es geht. LG Justizia
Eine nachträgliche Erstellung einer Vollmacht, ist in dem Zustand nicht mehr möglich und wird bei Gericht auch nicht anerkannt.