Bekommt man Geld zurück, wenn private Versicherung nicht "klappt"?
Für den Fall, dass ich mich für eine private Zusatzversicherung entscheide, die mir ein Privatzimmer zusichert, wenn ich ins Krankenhaus komme, das Kranknhaus aber so überfüllt ist, dass sie mir kein Zimmer anbieten könnten, bekäme ich dann eine Entschädigung ? Wenn ja, vom Krankenhaus oder von der Versicherung?
1 Antwort
Hallo! Ein 2-Bett-Zimmer ist ja eine Wahlleistung (genau wie Chefarztbehandlung), auf die du mit deiner Versicherung eigentlich ein Anrecht hast. Aber wenn das KH natürlich überfüllt ist, dann kann es durchaus passieren, dass du auch in ein 3-Bett-Zimmer kommst, zumindest so lange, bis ein 2-Bett-Zimmer frei wird.
Ich habe gerade mal in meinen alten Versicherungsunterlagen der Zusatzversicherung, die ich mal hatte (HUK Coburg) nachgesehen. Da habe ich zu deiner Frage folgendes gefunden:
"Werden keine Wahlleistungen in Anspruch genommen (...), wird für jeden Tag des stationären Aufenthalts ein Krankenhaustagegeld von 40 € gezahlt."
Also ist das dort tatsächlich so, dass man einen Betrag ausgezahlt bekommt, wenn man (freiwillig oder nicht) keine Wahlleistungen in Anspruch nimmt.
Ob das aber bei jeder privaten Krankenkasse gleich ist, weiß ich nicht. Da müsstest du dich individuell bei den verschiedenen Kassen informieren.
Viele Grüße!