Rezepte haben nur eine beschränkte Gültigkeit, das stimmt. Du könntest versuchen, beim Arzt dir nochmal ein Rezept ausstellen zu lassen und das bei der Apotheke nachzureichen.

Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht, aber ich würde behaupten, dass die Apotheke darauf achten muss, ob das Rezept noch gültig ist, weil sie es sind, die sich das Geld von der Krankenkasse holen muss. Ruf doch nochmal in der Apotheke an und frag nach einem Lösungsvorschlag.

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Von einer Bekannten die Tochter, die ist auch in einer Einrichtung für betreutes Wohnen untergekommen. Bei ihr ist der Anteil der Eigenbeteiligung von dem eigenen Einkommen abhängig. Da sie nicht viele Ersparnisse hat (sie hat erst studiert und hatte dann ihren Zusammenbruch)werden die Kosten bei ihr vollständig übernommen. Im Zeifelsfall kann dies jedoch bei der Krankenkasse nachgefragt werden. Die kennen auch die Freigrenzen des Eigenkapitals.

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