Hallo, ist zwar schon sehr lange her die Frage, aber bisher habe ich noch nichts gelesen was wirklich hilfreich war.

Erbe ausschlagen geht nur innerhalb einer bestimmten Frist! Und die Rente wird nicht 3 Monate weitergezahlt, es sei denn dass der Ehegatte noch lebt, dann bekommt er diese. ABER wurde denn ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt?? Dieser kann jetzt imme rnoch gestellt werden, allerding muss das Einkommen der Mutter nachgewiesen werden (Rente??) und hilfreich wäre es, wenn auch Behinderungen reinzählen .... weiterhin schauen ob man die Quittungen für Medis und weitere Zuzahlungen für Hilfsmittel, Verordnungen (Medikamentengabe, Kompressionswickeln u.a.) mit reinzählen lässt. Alle Zuzahlungen, die die Krankenkasse verlangt hatte, haben die die noch im PC .....

Sie müsste schon eine gute Rente gehabt haben, wenn da nichts zu machen ist!

Habe das nun leider auch gerade durchgemacht, meine Mutte rist am meinem Geburtstag im Jannuar gestorben und lag vom 12.12. bis zum 14.01. im KH ... und dafür hätte man normalerweise 340 Euro Zahlen müssen. Für die 140 Euro dieses Jahr bin ich noch auf der Suche ob nur das Einkommen von Jannuar zählt, oder ein Fiktives Einkommen für das ganze Jahr angerechnet wird, wenn nicht für das ganze Jahr, dann muss ich für dieses Jahr nur ca. 17 Euro bezahlen statt 140 Euro.

LG, Michael

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