Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt
Ein Mieter in unserem Haus kommt in letzter ZEit, krankheitsbedingt kaum noch die Treppe hoch. Es ist nun auch nicht immer jemand da, der ihm dabei helfen kann. Jetzt ist mir die Möglichkeit eines Treppenliftes eingefallen.
Zahlt die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse einen Treppenlift? Welche Voraussetzungen müssen dazu gegeben sein?
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann er von der jeweiligen Krankenkasse bezuschusst werden (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen"). Je nach Krankenasse kann der Treppenlift mit bis zu 2500 € bezuschusst werden. Das reicht in der Regel aber nicht aus. Je nach Gegebenheiten können da auch locker 5000€ zusammenkommen.
Man kann den Rest aber auch in Raten bei der Treppenlift Firma abtragen.
Voraussetzung für den Antrag ist eine Pflegestufe des Antragstellers.
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Es wurde hier schon einiges richtig gesagt.
Der Treppenlift wird von der Krankenkasse nur mit höchstens 2.500@ bezuschußt, wenn dadurch der Pflegebedarf gemindert werden kann oder erleichtert wird. Sollte die Maßnahme genehmigt werden, hätte das auf jeden Fall eine erneut Prüfung der Pflegebedürftigkeit zur Folge (könnte sogar gestrichen werden) und wie hier schon gesagt würde das Geld wohl nicht reichen. Außerdem müßte die Genemigung des Vermieters eingehohlt werden.
Um hier genauere Angaben machen zu können müßte man mehr über die Situation des Betroffenen wissen. Falls er arbeitet wäre z.B. das Versorgungsamt (Hauptfürsorgestelle) der bessere Ansprechpartner.
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Wird der Treppenlift von meiner Krankenkasse finanziert und wie beantrage ich den Zuschuss?
Chancen auf eine Teilfinanzierung des Treppenlift bestehen immer dann, wenn der Beantragende in eine Pflegestufe eingeordnet wird. Entscheidend ist dabei immer, dass zum Zeitpunkt der Zuschussbeantragung eine Pflegestufe beantragt ist. Um einen Zuschuss zu bekommen, senden Sie einen formlosen Antrag für eine „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ an die Pflegekasse und legen diesem Antrag ein Angebot bei. Wichtig ist dabei, dass die Höhe des Zuschusses nicht von der Angebotshöhe abhängt, sondern von der Notwendigkeit, die die Pflegekasse für die Anschaffung eines Treppenlift sieht. Die Grundlage für diese Beurteilung ist ein Vor-Ort Besuch des Medizinischen Dienstes.
http://www.gebraucht-treppenlifte.de/treppenlift-faq/treppenlift-krankenkasse-zu...
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Soweit mir bekannt wird wenn überhaupt nur was bezuschusst also nicht ganz die kosten getragen. Vorraussetzung ist halt das er absolut keine Treppen mehr gehen kann oder zumindest fast unmöglich ist die Treppen alleine zu gehen und bevor es soweit kommt das überhaupt was bezuschusst wird, wird von Der kasse eine Untersuchung vorgenommen wie stark der Mann betroffen ist, also mehr oder weniger begutachtet...
Wichtig ist, dass eine Pflegestufe beantragt sein muss (sie muss noch nicht genehmigt sein), damit man die Bezuschussung einer sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahme beantragen kann. Ein Treppenlift ist nämlich kein Hilfsmittel, sondern zählt zu eben diesen Maßnahmen. Wenn man beide Dinge parallel beantragt, ist eine enorme Ersparnis an Wartezeit möglich. Wichtig ist, dass noch kein Auftrag unterschrieben wurde.
Quelle: http://www.welcher-treppenlift.de/treppenlift-kostenubernahme-27.html