Frage von kugelbauch 12.07.2012

Verstoß gegen die ärztliche Pflicht?!

  • Antwort von schanny 12.07.2012
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo Kugelbauch! Vielleicht war es erforderlich eine Antibiose über eine Infusion zu verabreichen, um Deinem Kleinen schnell zu helfen. Sie sind bei einer Infektion schnell von einer Austrocknung betroffen, so kleine Kinder, und das kann lebensbedrohlich sein. Meiner war gerade mal 5 Wochen alt, als man bei ihm eine Virusinfektion vermutete und er trank nicht mehr. Sie mussten ihm die Nadel in eine Kopfvene legen und banden ihm das Ärmchen fest, damit er sie sich nicht rausriss....für mich als Mama war es sehr schlimm und es tat mir mehr weh als ihm. Natürlich tut es den Kleinen ihm ersten Moment weh, aber die stecken es locker weg. Sie rieten mir, nicht dabei zu sein, aus diesen Gründen und das habe ich auch eingesehen.Mamas leiden doppelt soviel. Eine Einwilligung müssen sie sich glaub ich nicht unbedingt einholen, um einen venösen Zugang zu legen. Das wirst Du noch einige Male erleben, das sie Deinen Kleinen pieksen, bei Impfungen usw. Meinem (er ist 6) wurde vor einer Woche Blut abgenommen und das mit meiner Ansicht nach einer riesigen Nadel in dieses dünne Ärmchen. Ich habe Höllenqualen gelitten, er hat zum Schluss auch ein bischen geweint, aber er war sehr tapfer und es war schnell vergessen. Das Pflaster trug er wie ein Bundesverdienstkreuz mit sich rum und hat es stolz allen gezeigt und erzählt. Also, mach Dir nicht allzuviele Sorgen, Hauptsache Deinem Kleinen geht es wieder besser.

  • Antwort von gabriele0815 12.07.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich denke auch, du reagierst etwas zu heftig. Juristisch gegen die Ärztin vorgehen kannst du in diesem Fall wohl nicht, weil es mit Sicherheit notwendig war, dem Kind schnellstmöglich das Medikament über den Tropf zu verabreichen. Außerdem unterschreibst du ja als Mutter bei der stationären Aufnahme einen Behandlungsvertrag, daß heißt, du bist mit allen Maßnahmen einverstanden, wenn du es nicht extra schriftlich aufführst, daß du bestimmte Dinge nicht gestattest. Vielleicht hat dein Sohn auch vor Angst nicht stillgehalten und mußte deshalb mehrfach gepiekt werden. Es ist in vielen Kliniken so, daß die Mütter aus dem Untersuchungsraum geschickt werden, wenn z. B. Blutabnahmen oder das Legen von Flexülen gemacht werden sollen. Ich habe es mehrfach miterlebt, als mein Sohn in der Klinik lag.

  • Antwort von bruno84 12.07.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo kugelbauch,

    ich denke du übertreibst da.

    In den Arm gestoßen? So ein Unsinn.

    Das Legen einer Flexüle funktioniert nicht immer auf Anhieb. Viele Kinder haben keine besonders großen Venen. Da muss man auch mal mehrfach versuchen, einen Zugang zu finden.

    Ob ein venöser Zugang notwendig ist, entscheidet der Arzt. Da solltest du schon Vertrauen haben.

    Viele Grüße,

    Bruno

  • Antwort von Kire1 12.07.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du hast leider nicht gesagt, warum Dein Sohn im KH ist.

    Wie es scheint, ist er ja sehr krank, sonst wäre er ja nicht dort. Bei bestimmten schweren Krankheiten helfen Antibiotikasäfte nicht oder nicht schnell genug.

    Ich habe auch schon Antibiotika per Infusion erhalten, das ist schneller, intensiver und damit wirkungsvoller.

    Du machst Dir natürlich Sorgen um Dein Kind, das ist verständlich. Ich würde den behandelnden Arzt um genaue Informationen zum Zustand und der Behandlungsweise Deines Kindes bitten. Und mich wieder abregen, denn Dein Kind braucht jetzt eine starke Mami!

  • Antwort von GoodPlan 14.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es ist ein Unterschied, ob man ein Antibiotikum als Saft gibt oder als Infusion! Als Infusion wirkt das Antibiotikum viel schneller und wird auch sicher überall hinverteilt. Wenn dein Kind eine Infektion hatte, die es nötig gemacht hat, dass das Antibiotikum schnell und zuverlässig wirkt wäre es wahrscheinlich eher ein Verstoß gegen die ärztliche Pflicht gewesen, wenn es als Saft gegeben worden wäre. Ich weiss ja nicht, was er hatte. Weshalb du sie dann ja unter Umständen auch verklagt hättest...

  • Antwort von francis1505 13.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du könntest versuchen eine Körperverletzung geltend zu machen. Allerdings bleibt die Frage, inwieweit du damit Erfolg hast. Zumal solche Auseinandersetzungen sich sehr oft über Jahre hinweg ziehen.

    Die Ärztin wird sicherlich einen Grund gehabt haben, weshalb sie die Nadel gelegt hat und sich darauf berufen. Dann hast du absolut nichts gegen sie in der Hand. Gegen wenig einfühlsame (Kinder-)Ärzte gibt es kein Gesetz.

    Such das Gespräch mit ihr, schildere ihr deine Situation und höre ihre Position an. Vielleicht lässt sich damit schon einiges klären.

    Ansonsten konzentriere dich lieber auf das kranke Kind anstatt auf das vermeintliche Unrecht, das ihm angetan wurde.

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