Verhalten der Notärztin richtig?
Ich weiß nicht, ob diese Frage hier her gehört, doch sie beschäftigt mich seit einigen Stunden. Ein lieber Freund hatte heute morgen zum 1. Mal einen epileptischen Anfall. Seine Freundin hat sich sehr erschrocken und sofort einen Krankenwagen geordert. Die Notärztin wollte ihn mit zur stationären Behandlung in ein KH nehmen. Er wollte dies nicht, doch die Ärztin sagte, dass sie dann die Polizei rufen müsse, um ihn zwangsweise mitzunehmen. Weil er keinen Ärger wollte, ist er schließlich mit ins KH gefahren. Meine Frage wäre: Darf die Ärztin sich so verhalten? Zu sagen wäre noch, daß dieser Freund verhaltensunauffällig ist und noch nie irgendwie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.
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Ja, das war in Ordnung.
Der Freund hatte einen zerebralen Krampfanfall, bei dem er selber nicht einschätzen kann wie gravierend die Folgen tatsächlich sein können. Da die Ärztin ihn nicht zwingen konnte mitzukommen, hat sie sich das Organ dazu geholt, dass ihn notfalls auch gegen seinen Willen in ärztliche Behandlung hätte bringen können.
Ob er schon mal was mit der Polizei zu schaffen hatte oder nicht ist dafür nicht von Belange.
Im Grunde kannst du das mit jemandem vergleichen, der von einer Brücke springen will. Klar, der Freund wollte sich nicht umbringen, aber er hat sich durch sein Verhalten selber gefährdet. Da er dies anfangs nicht einsehen wollte, hätte sie die Behandlung im schlimmsten Fall erzwingen müssen.
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Das war tatsächlich in Ordnung und auch im Rahmen der notärztlichen Kompetenz.
Warum, hat Francis ja schon geschrieben. Bei Bedarf kann ich gerne die gesetzlichen Grundlagen raussuchen ;)
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Antwort von teufelsweib 08.09.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
um gottes willen na sowas sollte man bei der ärztekammer melden !!!! sie ist nicht die polizei und kann auch nicht durch diese entscheiden lassen was dein kumpel mit seiner gesundheit macht! also völliges fehlverhalten! und auf der andren seite ist es sehr gut das er dennoch ins KH gegangen ist und sich durch cheken lässt aber auf ne andre art und weise wäre es besser gewesen alles gute für deinen freund und gute besserung
Kommentar von MadDocMadDoc 08.09.2011Du verkennst entweder die Situation oder bist mit der Gesetzeslage nicht vertraut.
Ein Arzt darf sehr wohl gegen die persönlichen Interessen des Patienten handeln, wenn dieser mit seinem Verhalten sich selbst und seine Gesundheit gefährdet. Die Polizei wäre in dem Fall die Exekutivkraft, die den Entschluss der Ärztin zu unterstützen hat. Und zwar bis zu 24 Stunden lang. Spätestens nach 24 Stunden muss dann ein Richter diese Handlungsweise entweder bestätigen oder aushebeln.
Kommentar von francis1505francis1505 08.09.2011Bei arbeitsunwilligen Polizisten kann das bloß auch mal nach hinten losgehen...
Kommentar von MadDocMadDoc 08.09.2011Wie wahr, wie wahr... Aber das passiert zum Glück nicht allzu oft.
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Japp, das stimmt genau! Jeder Richter hätte der Notärztin recht gegeben und auch einen entsprechenden richterlichen Beschluß dafür ausgestellt.