Frage von polar66 08.09.2011

Verhalten der Notärztin richtig?

  • Hilfreichste Antwort von francis1505 08.09.2011
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, das war in Ordnung.

    Der Freund hatte einen zerebralen Krampfanfall, bei dem er selber nicht einschätzen kann wie gravierend die Folgen tatsächlich sein können. Da die Ärztin ihn nicht zwingen konnte mitzukommen, hat sie sich das Organ dazu geholt, dass ihn notfalls auch gegen seinen Willen in ärztliche Behandlung hätte bringen können.

    Ob er schon mal was mit der Polizei zu schaffen hatte oder nicht ist dafür nicht von Belange.

    Im Grunde kannst du das mit jemandem vergleichen, der von einer Brücke springen will. Klar, der Freund wollte sich nicht umbringen, aber er hat sich durch sein Verhalten selber gefährdet. Da er dies anfangs nicht einsehen wollte, hätte sie die Behandlung im schlimmsten Fall erzwingen müssen.

  • Antwort von MadDoc 08.09.2011
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das war tatsächlich in Ordnung und auch im Rahmen der notärztlichen Kompetenz.

    Warum, hat Francis ja schon geschrieben. Bei Bedarf kann ich gerne die gesetzlichen Grundlagen raussuchen ;)

  • Antwort von teufelsweib 08.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    um gottes willen na sowas sollte man bei der ärztekammer melden !!!! sie ist nicht die polizei und kann auch nicht durch diese entscheiden lassen was dein kumpel mit seiner gesundheit macht! also völliges fehlverhalten! und auf der andren seite ist es sehr gut das er dennoch ins KH gegangen ist und sich durch cheken lässt aber auf ne andre art und weise wäre es besser gewesen alles gute für deinen freund und gute besserung

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