Thrombosespritzen und Blut nicht untersucht - Nachlässigkeit des Arztes?

1 Antwort

Hallo Kodiak, bei der Verabreichung von gerinnungshemmenden Mitteln muß/sollte der Patient einen Paß bei sich tragen, auf dem das Ziel (Quick- Wert) eingetragen ist. Dieser muß, da hast du Recht, regelmäßig kontrolliert werden. In welchen Zeitabständen es geschieht, legt der behandelnde Arzt fest. Da einmal im Jahr auch regelmäßig ist........ An deiner Stelle würde ich mich mit meinem Hausarzt darüber unterhalten.

Sorry, aber deine Antwort ist [vom Support entfernt]

Der Quick-Wert hat nichts mit Heparinspritzen zu tun. Mit dem Quick-Wert oder auch der INR wird die Wirkung oraler Antikoagulantien wie Marcumar überprüft. Marcumar hemmt die Decarboxylierung der Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren 2,7,9 und 10 und damit ihre Synthese in der Leber. Und wirkt auf Protein C und S.

Heparinspritzen wie in diesem Fall sind niedermolekulares Heparin und die Wirkung über die Bestimmung von Faktor 10a überprüfbar, aber da gibt es außer bei Verdacht auf Überdosierung für einen über kurze Zeit gehenden Anwendungszeitraum wie hier keine Grund zu.

Dein Arzt macht schon alles richtig.

2
@Colleen19

Liebe/r Colleen19,

bitte mäßige Dich doch in Deiner Ausdrucksweise. Kraftwörter oder auch Beleidigungen sind im Umgangston auf der Plattform nicht erwünscht.

Danke für Dein Verständnis und herzliche Grüße

Emily vom gesundheitsfrage.net-Support

2
@gesfsupport4

Entschuldigung, Emily... Aber bei soviel Unwissenheit und Schwachfug ist mir das rausgerutscht.

0
@Colleen19

Nein, macht er nicht. Mit den im Beipackzettel genannten Laboruntersuchungen ist nicht der Quick/INR-Wert gemeint, sondern die Bestimmung der Thrombozytenzahl. Diese müssen nach Beginn einer Thromboseprophylaxe oder Heparintherapie in bestimmten Abständen bestimmt werden, um eine schwerwiegende Gerinnungskomplikation frühzeitig zu entdecken (sogenannte HIT II). Die HIT II tritt bei den heute üblicherweise verordneten niedermolekularen Heparinen deutlich seltener auf, Kontrollen werden trotzdem empfohlen. Ein Arzt, der das nicht berücksichtigt, handelt mindestens nachlässig (wenn nicht sogar fahrlässig)

0

Wie Colleen19 schon sagte, ist das gewaltiger Schwachsinn! Ich glaube, das was Du meintest, sind Marcumarpässe ;-)

1
@Nic129

Was ich meine nennt sich "Gerinnungsausweis" und wird im Thromboseportal empfohlen.

1