sind Lehrer eigentlich dazu verpflichtet einen rtw zu rufen wenn ein schüler ohnmächtig wird?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dich scheint das Thema Ohnmacht sehr zu beschäftigen, da alle deine Fragen darum kreisen. Lehrer haben eine 1. Hilfe Ausbildung und die wenden sie erstmal an. Wenn der Schüler nicht reagiert und ohnmächtig bleibt, dann wird auch ein Rettungswagen gerufen. Mir ist in meiner Praxis aber noch nicht vorgekommen, dass Schüler nicht mehr zu sich gekommen sind und es kommt immer mal wieder vor, dass jemand umkippt.


Wenn nicht der Lehrer, wer denn sonst? Jedenfalls dann, wenn die Ohnmacht auf dem Schulgelände stattfindet.

Selbst wenn der Schüler bald wieder zu Bewusstsein kommen sollte, muss der Notarzt gerufen werden. Warum?

Weil der Lehrer ein Lehrer ist und kein Arzt. Er kann und darf deshalb nicht darüber entscheiden, ob die Ohnmacht aus harmlosem Grunde oder nicht erfolgte, er darf auch nicht darüber entscheiden, ob der Schüler nun wieder völlig ok ist, er kann auch nicht entscheiden, dass es keine Folgeschäden gibt.

Das alles muss ein Arzt entscheiden, deshalb muss der Lehrer einen Notarzt rufen.

Stell Dir einfach mal vor, der Schüler kippt später nochmal um, womöglich auf der Strasse, beim Heimweg. Er fällt vor ein Auto, wird dabei schwer verletzt und stirbt. Und dies nur, weil der Lehrer seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, und die einsame Entscheidung getroffen hat, dass der Schüler nun wieder fit sei. Welcher Lehrer ist so blöd sich auf ein solches Risiko einzulassen? Richtig: keiner!

Ein Schüler, der ohnmächtig wurde, wird nicht einfach nach Hause geschickt. Der wird betreut bis ihn jemand abholt oder zum Arzt gebracht. Nur bei Unfällen mit Ohnmacht oder wenn er nicht gleich wieder zu sich kommt wird der Notarzt gerufen.

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Auf jeden Fall hat ein Lehrer eine Fürsorgepflicht. Wenn er Sofortmaßnahmen durchführt und der Schüler wieder zu sich kommt, kann der Schüler in Obhut eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten entlassen werden. Ist jedoch niemand erreichbar oder der Schüler länger nicht bei Bewustsein, ist die rechtlich sichere Seite immer der Krankenwagen (nicht unbedingt mit Notarzt).